04.07.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Kulturrat.
Jetzt ist es so weit: Projekte oder Institutionen, die zu mindestens 50 % durch die BKM gefördert werden, müssen ab dem 1. Juli 2024 Honoraruntergrenzen einhalten.
In den Ländern werden verpflichtende Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung derzeit diskutiert, zum Teil auch schon umgesetzt.
Der Deutsche Kulturrat hat auf seiner Webseite ein umfassendes Dossier zum Thema Honoraruntergrenzen erstellt. Hier finden sich grundsätzliche Informationen, Definitionen, Empfehlungen für Honoraruntergrenzen der verschiedenen Dachverbände sowie weiterführende Informationen zum Thema. Das Dossier hält sowohl für Veranstalter als auch für Künstlerinnen und Künstler wichtige Fakten, Hinweise und Beiträge bereit. Es wird regelmäßig aktualisiert.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Bereits 2015 hat der Deutsche Kulturrat die öffentliche Hand erstmals aufgefordert, selbstständige Künstlerinnen und Künstler adäquat zu vergüten. Seither haben wir uns immer wieder mit der wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern beschäftigt. Dass der Bund nun verpflichtende Honoraruntergrenzen für Projekte und Institutionen, die durch durch das Amt der Kulturstaatsministerin gefördert werden, einführt, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen Entlohnung der Kreativen. Nun müssen die Länder und Kommunen flächendeckend nachziehen.“
Newsletter:
dasBibliothekswissen
Aktuelle News und Informationen zum Bibliothekswesen und zum Bibliotheksmanagement
Aktuelle Ausgabe Jetzt abonnierenBild: lil artsy (Pexels, Pexels Lizenz)