20.06.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V..
„Die beschlossenen Regelungen stärken die Interessen der Verbraucher*innen und fördern eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen. Wir freuen uns besonders, dass die Beförderung von Büchern explizit in den Katalog der Universaldienstleistungen aufgenommen wurde. Damit können Branchenunternehmen Einsicht in vorhandene Informationen zur Sendungsverfolgung erhalten. Zudem gilt für Bücher das sogenannte ‚Gebot der bedarfsgerechten Beförderung im Rahmen des betrieblich Zumutbaren‘. Was das konkret für die Laufzeiten bedeutet, regelt das Gesetz leider nicht“, sagt Kyra Dreher, Geschäftsführerin der Fachausschüsse im Börsenverein.
Neben der expliziten Anerkennung von Büchern als Universaldienstleistungen hatte der Börsenverein im Verfahren um die Gesetzesnovellierung eine Laufzeitregelung für Bücher gefordert, um den Begriff der „bedarfsgerechten Beförderung im Rahmen des betrieblich Zumutbaren“ zu schärfen. Dies wurde von den Fachpolitiker*innen im federführenden Wirtschaftsausschuss nicht aufgegriffen.
Kyra Dreher: „Es bleibt abzuwarten, ob das in die Postdienstleister gesetzte Vertrauen, Bücher im Rahmen der Regellaufzeit zuzustellen, einem Realitätscheck standhalten wird. Wir setzen in jedem Fall bei der Bundesnetzagentur auf eine verantwortungsvolle Genehmigungspraxis, etwa bei der Beurteilung der Erschwinglichkeit von Universaldienstleistungen angesichts deren tatsächlicher Leistungsbereitstellung.“
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