Anhangangaben

08.10.2020  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Bilanzierungs- und BewertungsmethodenNach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die auf die Posten der Bilanz und damit auch die auf die das Eigenkapital angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang anzugeben.

Anhangangaben werden insbesondere im Hinblick auf unterschiedlichen Aktiengattungen sowie ggf. Bedingtes Kapital oder Genehmigtes Kapital erforderlich, vgl. die entsprechenden Ausführungen in Abschnitt H.2.

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