26.11.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Gilt die steuerliche Begünstigung auch, wenn Corona-Regeln Beschäftigte ausschließen? Ecovis-Steuerberater Markus Milde in Elsenfeld kennt die Details.
Arbeitgeber können grundsätzlich zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr absetzen. Dabei gilt:
Gilt die 2G-Regel und sind Mitarbeiter nicht geimpft, können sie an der Weihnachtsfeier nicht teilnehmen. „Aus unserer Sicht ist das kein Ausschluss von Mitarbeitern, der die Steuerfreiheit beeinträchtigt“, sagt Steuerberater Markus Milde in Elsenfeld, „denn 2G dient nicht der Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen, sondern dem Infektionsschutz.“
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