29.11.2023 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Ziel der Nettolohnoptimierung ist es, den Arbeitnehmern möglichst viel Nettoarbeitslohn von ihrem steuer- und beitragspflichtigen Bruttoarbeitslohn zukommen zu lassen, also den Steueraufwand für den Arbeitnehmer und den Aufwand für Sozialabgaben zu minimieren. Aufgrund der paritätischen Verteilung der Sozialabgaben profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte von der Einsparung bei Sozialversicherungsbeiträgen.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die im Einkommensteuergesetz enthaltenen Möglichkeiten, Arbeitslohn steuerfrei zu gewähren oder pauschalversteuern zu können.
Die Pauschalversteuerung bringt grundsätzlich Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung mit sich.
Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers | steuerfrei | § 3 Nr. 46 EStG |
Aufmerksamkeiten | kein Arbeitslohn | R 19.6 Abs. 1 LStR |
Betriebliche Altersversorgung | steuerfrei | § 3 Nr. 63 EStG |
Betriebliche Gesundheitsförderung | steuerfrei | § 3 Nr. 34 EStG |
Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn | pauschalierungsfähig | § 40 Absatz 2 Nr. 2 EStG |
Betriebsveranstaltungen grundsätzlich | "steuerfrei" (kein Arbeitslohn) | § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG |
Erholungsbeihilfen | pauschalierungsfähig | § 40 Absatz 2 Nr. 3 EStG |
Kindergartenzuschuss/Kinderbetreuungskosten | steuerfrei | § 3 Nr. 33 EStG |
Ladevorrichtungen für Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge, unentgeltliche oder verbilligte Übereignung | pauschalierungsfähig | § 40 Absatz 2 Nr. Nr. 6 EStG |
Ladevorrichtungen für Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge, unentgeltliche oder verbilligte Überlassung | steuerfrei | § 3 Nr. 46 EStG |
Mitarbeiterkapitelbeteiligung | steuerfrei (Freibetrag) | § 3 Nr. 39 EStG |
Mittagessen, Kantinenmahlzeit | § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 1a EStG | |
Obstkorb | (streitig, ob Aufmerksamkeit analog zu Getränken oder ggf. steuerfreier Sachbezug) | |
Rabatte, Rabattfreibetrag | steuerfrei (Freibetrag) | § 8 Nr. 3 EStG |
Sachbezugsfreigrenze | steuerfrei | § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG |
Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen ("Miles & More") | steuerfrei (Freibetrag) | § 3 Nr. 38 EStG |
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge | steuerfrei | § 3b EStG |
Telefonkostenersatz, Einzelnachweis | steuerfrei | § 3 Nr. 50 EStG |
Telefonkostenersatz, pauschal | steuerpflichtig | R 3.50 LStR |
Unfallversicherung/Gruppenunfallversicherung | pauschalierungsfähig | § 40 b EStG |
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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Bild: Ibrahim Boran (Unsplash, Unsplash Lizenz)