27.09.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Bund und Länder ziehen mit der Neuregelung die Zügel an. Zur Begründung sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, wer in Quarantäne müsse, sei in der Regel ungeimpft. Inzwischen konnten sich aber alle Bürgerinnen und Bürger impfen lassen.
Das Infektionsschutzgesetz regelt schon jetzt, dass der Anspruch auf Entschädigung im Quarantänefall verfällt, wenn diese durch eine Impfung zu vermeiden gewesen wäre. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgte bisher aber nur in einzelnen Bundesländern. Das ändert sich jetzt:
Mit der nun erfolgten Einigung folgen Bund und Länder einigen Bundesländern, die schon entsprechende Regelungen haben. Baden-Württemberg hat Entschädigungszahlungen für Ungeimpfte bereits am 15. September gestoppt. Rheinland-Pfalz will eine entsprechende Regelung vom 1. Oktober an umsetzen, Nordrhein-Westfalen im Oktober.
Nicht betroffen von der neuen Regelung sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie haben weiter Anspruch auf Entschädigung.
Die Regelung gilt auch nicht für Corona-Erkrankte. Für sie bleibt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiter bestehen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder nicht geimpft sind.
Mit der neuen Regelung steigt der Druck auf die Ungeimpften. Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock verweist jedoch darauf, dass die Maßnahmen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch moderat sind. „In Italien gibt es künftig eine Impfpflicht, und wer die Auflagen nicht erfüllt, bekommt kein Geld mehr“, sagt er. Seiner Meinung nach gibt es „keinen Grund, dass der Steuerzahler Entschädigungen für Verdienstausfälle schultert. Das ist ein Gebot der Fairness.“ Anders verhalte es sich, wenn gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung sprächen. „Für solche Fälle gilt die neue Regelung aber ohnehin nicht.“
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