IDW Factsheet: Einheitliche EU-Rechnungslegung – Schlusslicht Deutschland

27.04.2021  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) stellt in seinem neuen Factsheet den Stand der Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung dar. In dem Papier werden Pro und Contra der IPSAS als Basis für EPSAS gegenübergestellt.

Der aufgezeigte Entwicklungsstand in den einzelnen Staaten und die Prognose für 2025 zeigen ein unrühmliches Ergebnis für Deutschland.

Die Modernisierung und Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung ist eine Grundlage für transparente und gesunde öffentliche Finanzen der Gebietskörperschaften. Die EU-Kommission ist seit Jahren bestrebt, anerkannte internationale Rechnungslegungsstandards für Gebietskörperschaften (IPSAS) als Basis für European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) zu etablieren.

Jetzt hat die europäische Statistikagentur Eurostat den Entwicklungsstand der öffentlichen Rechnungslegung auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen vergleichen lassen. Anlass für das IDW, den aktuellen Stand der Diskussion in einem Factsheet zusammenzufassen.

Im Vergleich der Reife für die doppische Rechnungslegung befindet sich Deutschland aktuell im unteren Spektrum: hinter den Niederlanden und auf gleicher Höhe mit Italien, Zypern und Luxemburg und noch vor Griechenland und Malta. Laut Prognose von Eurostat für 2025 wird Deutschland von allen überholt werden und mit erheblichem Abstand das Schlusslicht bilden. "Damit werden Chancen vertan. In der Doppik, auch nach IPSAS, sind Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit durch die periodengerechte Ressourcenerfassung und vollständige Abbildung von Vermögen/Leistungspotenzial und Schulden fest verankert", stellt Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW fest.

Das Factsheet stellt die Argumente von Befürwortern und Kritikern der IPSAS übersichtlich nebeneinander. In dieser Diskussion ist der deutschen Seite insbesondere eine Verankerung des Vorsichtsprinzips, wie es auch das deutsche HGB vorsieht, bei der öffentlichen Rechnungslegung wichtig. "Vor allem im Sinne einer intergenerativen Gerechtigkeit wäre durchaus ein Vorsichtsprinzip in einer objektiveren Ausprägung geboten", unterstützt IDW Vorstandssprecher Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann.

IPSAS als Bezugsrahmen für EPSAS? (IDW Factsheet als PDF)

Bild: TeroVesalainen (Pixabay, Pixabay License)

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