04.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V..
Städte, Kreise und Gemeinden gaben im Jahr 2021 im Kernhaushalt knapp 4 Mrd. EUR an Investitionen für Klimaschutz und Klimaanpassung aus. Dies zeigt, dass bereits erhebliche kommunale Anstrengungen in diesen wichtigen Bereichen unternommen werden. Optimierungspotenziale werden insbesondere bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen gesehen.
Am 24. April 2023 hat KfW Research das Paper zum Thema „Kommunale Klimainvestitionen im Spannungsfeld zwischen steigenden Bedarfen und begrenzten Ressourcen“ veröffentlicht. Hierin werden erste Ergebnisse des KfW Kommunalpanels, welches voraussichtlich Mitte Mai 2023 veröffentlicht wird, vorgestellt.
Welche Bedeutung Klimainvestitionen haben, zeigt sich bereits darin, dass die Städte und Gemeinden rund 30 Prozent aller öffentlichen Investitionen verantworteten, bei den öffentlichen Baumaßnahmen sind es rund 60 %. Auch sind viele öffentliche Aufgaben unmittelbar mit den Sektoren des Klimaschutzgesetzes verknüpft; so insbesondere Straßen und Verkehrsinfrastruktur, öffentliche Verwaltungsgebäude, Schulen sowie Sportstätten. Nach aktuellen Schätzungen wird das Einsparpotenzial der Kommunen dabei auf rund 101 Mio. Tonnen geschätzt. Ebenfalls möglich ist die indirekte Einflussnahme auf kommunale Unternehmen sowie die Ansprache von Bürger/innen und Wirtschaft. Den Kommunalhaushalten, und damit den Kämmereien, kommt dabei eine besonders wichtige Steuerungsfunktion zu. Denn nur bei entsprechender Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel, lassen sich die für den Klimaschutz und die Klimaanpassung notwendige Expertise vorhalten und Maßnahmen realisieren. Dies schließt einerseits die dauerhafte Anpassung in der kommunalen Haushalts- und Aufgabenstruktur sowie andererseits die Zurverfügungstellung massiver einmaliger Investitionen im Zuge der sozial-ökologischen Transformation ein. Bei der Umfrage gaben 56 Prozent der befragten Kommunen an, dass die fiskalischen Risiken des Klimawandels in den Kämmereien explizit betrachtet werden. Bei 44 Prozent spielen diese Überlegungen allenfalls eine nachgeordnete Rolle.
In den drei letzten Jahren haben Kommunen insbesondere in die Bereiche energetische Sanierung von Gebäuden (52 Prozent), die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) (32 Prozent) und die Umstellung der Beleuchtung auf LED (22 Prozent) investiert. Im Bereich der Klimaanpassungen waren Investitionen in den Bereich Hochwasser und Starkregen (41 Prozent), Renaturierungsmaßnahmen (22 Prozent), Gebäudesanierungen (17 Prozent) und Hitzeschutz (12 Prozent) genannt.
Auch geht die Mehrheit der Kommunen davon aus, dass sich in Zukunft die erforderlichen Investitionen deutlich steigern werden. Als Ursachen werden nicht allein eine höheres Ambitionsniveau, sondern auch gestiegene Bau- und Energiepreise genannt. Auch politische Vorgaben werden als kostensteigernd angesehen. Im Hinblick auf diese finanziellen Mehrbedarfe gehen 60 Prozent der Kommunen davon aus, dass sie die Investitionsbedarfe nur teilweise oder gar nicht decken zu können. Nach Lösungen für diese Herausforderung gefragt, gaben nahezu alle Kommunen vereinfachte Förderprogramme (98 Prozent) und eine bessere Finanzausstattung (96 Prozent) an. Neue bzw. gezieltere Förderprogramme wurden ebenfalls sehr häufig genannt. Für ein vereinfachtes Vergaberecht hat sich ebenfalls eine große Mehrheit ausgesprochen. Weniger klar war das Ergebnis hinsichtlich „Klimaschutz als Pflichtaufgabe“. Zwar sieht eine Mehrheit eine solche übergeordnete politische Maßnahme zur Intensivierung der kommunalen Bemühungen bei Klimaschutz und -anpassung als „sehr relevant“ (24 Prozent) und „teilweise relevant“ (34 Prozent) an, 43 Prozent der befragten Kommunen sahen hier gleichwohl keine Relevanz.
Die steigenden Finanz- und Investitionsbedarfe in die Bereiche Klimaschutz und Klimaanpassung stellen Städte und Gemeinden zunehmend vor Herausforderungen. Aktuell ist nicht absehbar, dass sich dies nach den vorhandenen Rahmenbedingungen finanziell und personell realisieren lässt. Wesentlich sind insofern umfassende Reformen, die im Hinblick auf Aufgabenverteilung beim nationalen Klimaschutz sowie zum Rechtsrahmen Klarheit schaffen müssen.
Angesichts der notwendigen Transformationsinvestitionen, der bereits bestehende kommunale Investitionsrückstand von zuletzt 159 Mrd. Euro darf an dieser Stelle nicht vergessen werden, ist aber auch klar, dass die Städte und Gemeinden dies nicht allein schaffen können. Länder und der Bund müssen ihrer Verantwortung für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung nachkommen, die den Kommunen ermöglicht, Investitionen tätigen zu können. Damit würde im Übrigen auch an die Bauwirtschaft ein wichtiges Signal zum weiteren Kapazitätsausbau gesendet werden. Beide, Bauwirtschaft wie Kommunen, brauchen Planungssicherheit. Nur so kann der Transformationsprozess, der Bürgerschaft und Wirtschaft gleichermaßen mitnimmt, gelingen.
Der DStGB erneuert in diesem Zusammenhang zudem die Forderung, eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung durch eine entsprechende Änderung des Art. 91a GG zu schaffen, damit eine langfristige und verlässliche Finanzausstattung durch den Bund sichergestellt werden kann. Dies hätte den Vorteil, dass eine Abkehr von vielen kleinen und differenzierenden Einzel-Förderprogrammen gelingen könnte. Städte und Gemeinden benötigen gerade im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Rechts- und Planungssicherheit sowie langfristig sichere Finanzierungsgrundlagen.
Bild: klaudia zolkos urbanek (Pexels, Pexels Lizenz)