07.11.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Statistisches Bundesamt.
Dabei sind sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Jahressonderzahlung erhalten, als auch die Höhe des Weihnachtsgelds stark branchenabhängig.
In den meisten Wirtschaftsabschnitten, zum Beispiel im Abschnitt "Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" und im "Baugewerbe", erhalten mehr als 95 % der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld. Dagegen haben in den Wirtschaftsabschnitten "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen", "Information und Kommunikation" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" weniger als 70 % Anspruch auf ein Weihnachtsgeld.
Die Höhe des tariflich vereinbarten Weihnachtsgeldes fällt in den einzelnen Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, sehr unterschiedlich aus. Ein überdurchschnittliches tarifliches Weihnachtsgeld wird 2023 beispielsweise im Bereich "Gewinnung von Erdöl und Erdgas" mit 5 733 Euro sowie im Bereich "Kokerei und Mineralölverarbeitung" mit 5 586 Euro gezahlt. In beiden Bereichen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.
Nahe am Durchschnitt liegt das Weihnachtsgeld unter anderem in den Bereichen "Herstellung von sonstigen Waren" (2 807 Euro) sowie "Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln" (2 801 Euro). In diesen Bereichen erhalten 100 % beziehungsweise 82,4 % aller Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.
Das niedrigste Weihnachtsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften". Hier werden durchschnittlich 380 Euro gezahlt; 99 % der Tarifbeschäftigten haben darauf Anspruch. Auch im Bereich "Tabakverarbeitung" gibt es mit 564 Euro ein unterdurchschnittliches Weihnachtsgeld. Hier haben lediglich 50,4 % der Tarifbeschäftigten einen Weihnachtsgeldanspruch.
Die Auswertungen zum Weihnachtsgeld basieren auf den Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen, die in der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes erfasst und zur regelmäßigen Berechnung der Tarifindizes verwendet werden. Im Weihnachtsgeld sind alle Jahressonderzahlungen mit Auszahlung im November beziehungsweise Dezember berücksichtigt. Bei der Berechnung des durchschnittlichen Weihnachtsgelds werden nur diejenigen Tarifverträge einbezogen, bei denen ein Weihnachtsgeld gezahlt wird. Der Ausweis für die einzelnen Wirtschaftszweige erfolgt als gewichteter Durchschnitt über die in den Wirtschaftszweig einfließenden Tarifverträge. Die Höhe des Weihnachtsgeldes wird unterschiedlich in Tarifverträge eingebracht. Es kann zum einen ein fester Betrag festgelegt werden und zum anderen ein prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes. Eine Erhöhung des Weihnachtsgeldes kann daher aus einem tatsächlich höheren Festbetrag des Weihnachtsgeldes resultieren oder indirekt aus der Erhöhung der Bruttoverdienste.
Detaillierte Ergebnisse zum tariflichen Weihnachtsgeld nach Branchen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite "Tarifverdienste, Tarifbindung" für Deutschland, Westdeutschland und Ostdeutschland verfügbar. Informationen zu Branchentarifverträgen bietet die Tarifdatenbank.
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