01.11.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
Nach den Beschäftigten bekommen jetzt auch Rentnerinnen und Rentner 300 Euro Energiepauschale. Das ist eine der Entlastungen, die der Bundestag mit dem dritten Entlastungspaket auf den Weg gebracht hat. Dabei handelt es sich um eine steuerfinanzierte Einmalzahlung aus Bundesmitteln.
Anspruch auf 300 Euro Energiepauschale haben alle Renten- und Versorgungsbeziehenden,
Dies gilt unabhängig von der Rentenart. Bekommt jemand mehrere Leistungen wie zum Beispiel Altersrente und Hinterbliebenenrente oder Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und landwirtschaftlichen Alterskasse gleichzeitig, bekommen diese die Energiepreispauschale nur einmal.
Geplant ist die Auszahlung bis zum 15. Dezember 2022 in Form einer Einmalzahlung – also nicht zusammen mit der laufenden Rente. Rentenbeziehende bekommen das Geld im Auftrag des Bundes über den Renten Service der Deutschen Post, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See oder die Landwirtschaftliche Alterskasse. „Dafür muss niemand einen Antrag stellen, das funktioniert automatisch“, sagt Rentenberater Andreas Islinger.
Rentnerinnen und Rentner, die Rente bekommen und sich noch etwas dazu verdienen, haben möglicherweise die Energiepreispauschale bereits über diese Beschäftigung bekommen. „Diese Personengruppe hat aber trotzdem Anspruch auf die Zahlung im Dezember“, weiß Islinger. „Es handelt sich hier nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Weder Arbeitgeber noch beschäftigte Rentenbeziehende müssen daher melden, wenn sie bereits eine Energiepreispauschale bekommen haben.“
Die Energiepreispauschale ist voraussichtlich steuerpflichtig. Die gesetzliche Regelung hierzu wird laut Bundesarbeitsministerium noch geschaffen. Ob und in welcher Höhe eine Steuerfestsetzung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. „Menschen mit einem geringen Einkommen müssen davon nichts oder weniger versteuern als Menschen mit einem hohen Einkommen. Die Pauschale wirkt also bei niedriger Rente stärker und sorgt so für einen sozialen Ausgleich“, sagt Islinger.
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