05.02.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Diese Flexibilisierungen bei der November- und Dezemberhilfe wurden auf der gestrigen Wirtschaftsministerkonferenz von den Bundesländern ausdrücklich begrüßt und einstimmig angenommen.
Der neue EU-Rahmen, für den sich das Bundeswirtschaftsministerium in Brüssel eingesetzt hatte, eröffnet den Unternehmen im Rahmen der Beantragung der November- und Dezemberhilfe neue Spielräume und erlaubt ein umfassendes Wahlrecht. Das bedeutet: Unternehmen können wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. So erfordert beispielsweise die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung keine Verlustnachweise mehr, sondern ermöglicht auch die Berücksichtigung entgangener Gewinne. Weitere Spielräume ergeben sich zudem durch die Erhöhung der Förderhöchstgrenzen auf 1,8 Millionen Euro beim Kleinbeihilferahmen bzw. 10 Millionen Euro beim Fixkostenhilferahmen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:
Ich freue mich, dass unser Einsatz in Brüssel erfolgreich war und wir den Unternehmen neue Förderspielräume und mehr Flexibilität bei der November- und Dezemberhilfe ermöglichen können. Die Antragstellungen bei der November- und Dezemberhilfe von Anträgen mit einem Fördervolumen von bis zu 1 Million Euro sind gut angelaufen. In Summe wurden bislang bereits mehr als 5 Milliarden Euro ausgezahlt. Der neue EU-Beihilferahmen ermöglicht nun insbesondere für Anträge mit hohem Finanzbedarf von über 1 Millionen Euro neue Spielräume. Diese setzen wir vollständig um und räumen den Unternehmen ein umfassendes Wahlrecht ein. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen wählen kann, auf welchen Beihilferahmen es seinen Antrag stützen möchte. So können Unternehmen den für sie besten Weg wählen, um diese Krise durchzustehen. Die Antragstellungen für großvolumige Anträge von über 1 Million Euro starten spätestens Mitte März.
NRW Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz:
Die Zusammenführung der verschiedenen November- und Dezemberhilfen zu jeweils einem Programm haben die Wirtschaftsministerinnen und –Minister der Länder gestern einstimmig begrüßt. Denn das beihilferechtliche Wahlrecht eröffnet den Unternehmerinnen und Unternehmern die Chance, die Handlungsspielräume flexibel zu nutzen und höhere Förderungen zu erreichen. Wichtig ist jetzt eine klare und transparente Kommunikation der Förderbedingungen und Programme, damit die dringend benötigten Hilfen schnell bei der Wirtschaft ankommen können.
In vielen Fällen dürfte es aus Unternehmenssicht sinnvoll sein, den Antrag auf die neue Schadensausgleichsregelung zu stützen, denn hier können – neben den Verlusten – auch entgangene Gewinne berücksichtigt werden und somit mehr Schaden abgemildert werden. Diese erhöhte Flexibilität bedeutet eine große Erleichterung für viele Unternehmen und auch für die in die Beantragung eingebundenen Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Die Europäische Kommission hatte in den vergangenen Wochen mit zwei Beihilfeentscheidungen die Flexibilität für nationale Corona-Hilfen deutlich erhöht. Sie hat am 28. Januar 2021 die Höchstbeträge für Corona-Beihilfen spürbar heraufgesetzt. Danach sind künftig Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro (bislang: max. 800.000 Euro) und Fixkostenhilfen bis 10 Millionen Euro (bislang: max. 3 Millionen Euro) möglich. Diese Verbesserungen sollen an die Unternehmen weitergegebenen werden. Am 22. Januar 2021 hatte die Europäische Kommission die Vergabe der November- und Dezemberhilfe zudem auch auf Grundlage einer neuen Schadensausgleichsregelung genehmigt.
Bild: PhotoMIX Ltd. (Pexels, Pexels Lizenz)