07.10.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Die Sozialversicherung setzt sich aus verschiedenen Teilversicherungen zusammen. Der Gesamtbeitrag von aktuell 40,8 % setzt sich wie folgt zusammen:
Krankenversicherung: 14,6 %
Zuschlag für Krankenversicherung (individuell nach Krankenversicherung; im Durchschnitt): 1,6 %
Rentenversicherung: 18,6 %
Pflegeversicherung: 3,4 %
Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
Die Gesellschaft altert und setzt die Sozialsysteme massiv unter Druck. Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner ist die derzeitige Ausgestaltung der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form bereits heute kaum noch finanzierbar. Analysen der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) zufolge sollen die Beiträge zur Krankenversicherung schon im Jahr 2025 um 0,6 %punkte auf dann 16,9 % steigen. Dieser %satz setzt sich zusammen aus dem Beitragssatz von 14,6 % und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, den die Kassen selbst festlegen können, von 2,3 %.
Ab 1. Januar 2025 steigen zudem die Beitragsbemessungsgrenzen an. Hintergrund ist, dass Sozialversicherungsbeiträge nur bis zu einem bestimmten Einkommen zu zahlen sind. Steigt diese Grenze an, steigt damit auch die Last für diejenigen, deren Einkommen darüber liegt. Auch wenn diese Grenze im ersten Moment ungerecht klingt, erhalten Gutverdiener auch nur begrenzte Leistungen, zum Beispiel bei der Rente. Außerdem steigt der Einkommensteuersatz bei einem hohen Einkommen stark an. Zusätzlich wirken Sozialversicherungsbeiträge teilweise steuermindernd, sodass kein wirklicher Vorteil besteht.
Zum Vergleich: Im Jahr 1970 betrug der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung 26,5 %.
Ab dem kommenden Jahr gelten dann erstmalig einheitliche Werte in den neuen und alten Bundesländern.
Eine Stabilisierung der Beitragssätze auf dem heutigen Niveau von etwa 40 % durch zusätzliche Bundeszuschüsse ist kaum möglich. Allein in der gesetzlichen Krankenversicherung droht in den nächsten zehn Jahren demnach ein Beitragssprung von 16,3 auf 19,3 %.
Alternativ könnte die Regierung einen Anstieg der Besteuerung zum Beispiel durch Erhöhung der Einkommen- oder Umsatzsteuer vorsehen. Ein Argument gegen diese Steuerfinanzierung ist, dass bestehende Lasten dadurch nur anders verteilt, aber nicht verringert würden. Das Ziel, die Beiträge der Sozialversicherungen stabil zu halten, würde also nicht erreicht. In anderen Worten hieße das, dass die Beiträge einfach von jemand anderem übernommen werden. „Eine Stabilisierung der Beitragssätze wäre keine gute Idee“, sagt Ecovis-Expertin Anja Hausmann in Rostock.
Die Steuererhöhungen, die dafür notwendig sind, wären einfach zu groß.
Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit, fordert daher einen Stabilitätspakt für die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser soll Folgendes beinhalten:
In der Arbeitslosenversicherung (ALV) wird der Beitragssatz laut IGES-Projektion zunächst bis 2027 von aktuell 2,6 % auf 2,5 % zurückgehen. Bis 2035 ist dann mit einem Anstieg auf drei % zu rechnen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach mittelfristiger Finanzplanung und dem geplanten „Rentenpaket II“ mit einem Beitragsanstieg von derzeit 18,6 % auf 20,6 % im Jahr 2030 zu rechnen. Bis 2035 ist ein weiterer Anstieg der Rentenbeiträge auf 22,3 % zu erwarten. In der Pflege könnte der Beitragssatz bereits 2030 einen Wert von 4,1 % erreichen.
„Tut die Politik nichts, wird der Trend des historisch hohen Beitragsanstiegs der GKV weiter anhalten“, sagt Steuerberaterin Anja Hausmann. „Die Regierung muss die Maßnahmen, die dem steten Anstieg entgegensteuern, nach der Bundestagswahl so bald wie möglich angehen“, rät Hausmann. Das betrifft neben steigenden Arbeitgeberbeiträgen natürlich auch Unternehmer, denn bei steigenden Sozialversicherungsbeiträgen verbleibt dem Arbeitnehmer am Ende weniger Netto. Im aktuellen Arbeitsmarktumfeld wird das zu noch stärker steigenden Löhnen führen. Die zahlt am Ende der Arbeitgeber.
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