14.02.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Theoretisch der früheste Termin, um die Einkommensteuererklärung für 2022 abzugeben, war der 1. Januar 2023. Die wenigsten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind so zeitig dran, doch etliche geben ihre Erklärung gerne Anfang des Jahres beim zuständigen Finanzamt ab. Denn wer mit einer Rückzahlung rechnet, möchte nicht lange auf sein Geld warten müssen.
Wer folgendes beachtet, kann die Bearbeitungszeit der eigenen Steuererklärung beschleunigen:
In der Regel können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erst ab Ende März mit ihrem Steuerbescheid rechnen. Der Grund: Zum Jahresbeginn müssen zuerst aktuelle Steuerrechtsänderungen in die Computersoftware der Finanzämter eingespeist werden. Außerdem warten die Behörden auf Steuerdaten von Dritten wie Arbeitgebern oder Versicherungen. Diese haben bis zum letzten Tag im Februar Zeit, alle benötigten Daten zu übermitteln.
Etwa acht Wochen müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nach Abgabe ihrer Steuererklärung auf den Steuerbescheid warten. Die schnellsten Finanzämter hatte im Jahr 2022 das Bundesland Berlin: Sie brauchten im Schnitt 45,8 Tage, um eine Einkommensteuererklärung zu bearbeiten.
Die meiste Zeit benötigten die Finanzämter im Bundesland Bremen mit durchschnittlich 82,1 Tagen von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid. Einzeln betrachtet siegt das Finanzamt Olpe in Nordrhein-Westfalen: Dieses Finanzamt brauchte im Schnitt lediglich 23,6 Tage zur Bearbeitung einer Steuererklärung (Quelle: www.lohnsteuer-kompakt.de).
Wartet ein Steuerzahler drei Monate auf seinen Steuerbescheid, kann er bei seinem zuständigen Finanzamt nachfragen. Hat er seine Steuererklärung vor sechs Monaten eingereicht und noch keine Reaktion vom zuständigen Finanzamt erhalten, kann er die Bearbeitung seiner Steuererklärung anmahnen.
Allerdings haben Finanzbeamte keine festgeschriebene Lieferfrist. Das bedeutet, dass es für Finanzämter keinerlei Bearbeitungsfristen gibt. Anders ist das für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – sie müssen die Abgabefrist für ihre Steuererklärung einhalten.
Die Steuererklärung 2022 muss spätestens am 2. Oktober 2023 beim zuständigen Finanzamt sein – das ist rund ein Monat weniger Zeit zur Abgabe als im Vorjahr. Der Stichtag für die Steuererklärung 2021 war der 31. Oktober 2022.
Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein bzw. der Steuerberaterin oder dem Steuerberater beraten lässt, hat für die Steuererklärung 2022 deutlich mehr Zeit, nämlich bis zum 31. Juli 2024.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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