30.11.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen.
Das heute (Anm.d.Red. 27.11.) im Bundestag zur Verabschiedung anstehende Inkassogesetz wird nicht nur viele kleine und mittelgroße Inkassounternehmen vom Markt drängen, sondern auch Gläubigerinteressen massiv beeinträchtigen. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) als mit Abstand wichtigster Branchenverband hält die neuen Regeln nicht nur für ungeeignet und absolut unverhältnismäßig, sondern auch für verfassungswidrig und wird das Gesetz einer intensiven rechtlichen Prüfung unterziehen und dann über weitere Schritte entscheiden.
Allein die im BDIU zusammengeschlossenen Inkassounternehmen, die meisten davon kleine und mittelständische Unternehmen, führen der Wirtschaft pro Jahr rund 6 Milliarden Euro „Cash“ zurück. Dafür bearbeiten sie mehr als 20 Millionen Forderungen. Damit entlasten sie auch die Gerichte spürbar. Durch das neue Gesetz erwartet die Branche nunmehr massive Umsatzeinbußen von bis zu einem Drittel, was die Leistungsfähigkeit der Rechtsdienstleister erheblich schwächen wird.
BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd kritisierte das Inkassogesetz gegenüber dpa auf das Schärfste. Es schadet der Wirtschaft massiv, die gerade jetzt in der Coronakrise auf die fairen Rechtsdienstleistungen der Inkassounternehmen dringend angewiesen ist.
Pedd wörtlich:
„Das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen ist für Wirtschaft und Zahlungsmoral fatal. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Fokus des Gesetzgebers nicht auf der Mehrheit der rechnungstreuen Verbraucher und der Wirtschaft, sondern auf dem obstruktiven Schuldner liegt. Es ist den Abgeordneten nicht gelungen, zwischen schützenswerten Verbrauchern und bewusst vertragswidrig handelnden Schuldnern zu differenzieren. Das war bereits ein gravierender Fehler des Regierungsentwurfs, der durch die Änderungen im Bundestag vertieft wurde. Die Abgeordneten haben sich darauf geeinigt, ausgerechnet die Schuldner noch einmal zusätzlich besserzustellen, die im Schnitt bereits zwei bis drei Gläubigermahnungen und ein – wie bereits im Regierungsentwurf vorgesehenes – massiv vergünstigtes erstes Inkassoschreiben ignoriert haben.
Der professionelle Forderungseinzug wird durch das Gesetz ganz erheblich geschwächt. Zunächst betrifft das die vielen Millionen Gläubiger in Deutschland, die künftig deutlich mehr Schaden durch schlechte Zahlungsmoral der Kunden schultern müssen. Das Gesetz vergesellschaftet nun Kosten, die zuvor allein der Schadensverursacher, also der Schuldner, zu tragen hatte.
Dieses Gesetz zur empfindlichen Kürzung der Inkassokosten kommt zur Unzeit. Die Wirtschaft leidet unter den Folgen der Coronapandemie – vor allem die vielen mittelständischen Unternehmen in Deutschland sind dringend auf Liquidität angewiesen, damit deren Existenzen und Millionen Arbeitsplätze nachhaltig gesichert werden können. Dafür brauchen sie aber die Unterstützung durch Inkassodienstleister, die zu einem fairen Preis offene Forderungen einziehen.“
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