06.02.2020 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 31. Januar 2020
Geschäftszeichen: IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :001
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.