26.03.2020 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 26. März 2020
Aktenzeichen: XI R 18/17
Eine Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer unter Verwendung eines selektiven Personalschlüssels ist nicht als sachgerechte Schätzung anzusehen; es besteht daher kein Vorrang gegenüber einer Schätzung anhand des Verhältnisses der gesamten steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen.
Urteil vom 23.10.2019