20.02.2020 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 20. Februar 2020
Aktenzeichen: V R 31/18
NV: Im Verhältnis zwischen nahen Angehörigen ist eine unternehmerische Tätigkeit nicht bereits deshalb zu verneinen, weil Vereinbarungen über Leistung und Gegenleistung nicht vertragsgemäß vollzogen werden oder nicht dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist.
Urteil vom 4.12.2019