26.03.2020 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 26. März 2020
Aktenzeichen: II B 28/19
NV: Es ist geklärt, dass die Übertragung eines Anteils an einem Nachlass, zu dem ein Grundstück gehört, zu einem kraft Gesetzes eintretenden Übergang des Eigentums an dem Grundstück i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG führt.
Urteil vom 3.2.2020