27.02.2020 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 27. Februar 2020
Aktenzeichen: VII R 38/18
Die Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung von Einfuhrabgaben nach § 236 Abs. 1 Satz 1 AO ab Rechtshängigkeit wird nicht gemäß Art. 116 Abs. 6 Unterabs. 1 UZK ausgeschlossen, wenn die Rechtshängigkeit bereits vor der Anwendbarkeit dieser Norm eingetreten ist.
Urteil vom 22.10.2019