Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

"Gelegenheit macht Risiko"

28.10.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland).

Tipps zum 'Tag des Einbruchschutzes'

"Wer den Einbruchschutz vernachlässigt, ermöglicht Langfingern leichte Beute. Gelegenheit macht Risiko," warnte Dr. Jochen Kriegmeier, Schaden-Vorstand der Zurich Versicherung mit Blick auf den "Tag des Einbruchschutzes" am Sonntag, den 27. Oktober 2013. "So gibt es zwar viele Möglichkeiten, das Eigenheim zu schützen, jedoch müssen diese auch konsequent genutzt werden. Denn schon ein offenes Fenster oder eine unabgeschlossene Haustüre erleichtern professionellen Einbrechern in kürzester Zeit die Gelegenheit zum Einstieg." Und das laut polizeilicher Kriminalstatistik mittlerweile sogar im vier Minuten Takt. Immer beliebter ist dabei vor allem der Einstieg am Tage. So fanden 2012 40 % der Einbrüche tagsüber statt, ein Anstieg von knapp zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zurich gibt Tipps, wie man sich vor Einbrechern schützen kann und was im Ernstfall wichtig ist.

Sicherheitstechniken schrecken ab

Grundsätzlich gilt: Balkontüren, Fenster und Außentüren sollten fest verschlossen werden, auch wenn man das Haus nur kurz verlässt. Besonders einladend sind vor allem leicht erreichbare und von außen schlecht einsehbare Fenster und Türen. "Ratsam sind gerade für diese in jedem Fall unterschiedliche Sicherheitstechniken, denn diese schrecken Einbrecher erst einmal ab", erklärt Kriegmeier. So bestätigt eine Statistik der polizeilichen Kriminalprävention, dass rund 40 % der versuchten Einbrüche an professionellen Sicherheitstechniken scheitern. Empfehlenswert bei der Auswahl dieser Techniken ist vor allem eine sinnvolle Kombination aus mechanischer und elektronischer Sicherung. Gelingt es einem Einbrecher trotz gesicherter Fenster oder mehrfach verriegelter Tür ins Hausinnere zu gelangen, sorgt eine Alarmanlage für zusätzlichen Abschreckung.

Anzeige
Grundlagen des Grundstücksrechts
Basiswissen zum Grundstücks- und Grundbuchrecht, praxisnah und verständlich erläutert
Anmeldung zum Grundlagenseminar »
Praxisfälle des Grundstücksrechts
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse: Profitieren Sie vom Austausch miteinander und Dr. Angela Rapp
« Aufbauseminar mit Praxisbeispielen

Schlechte Idee: Ersatzschlüssel unter der Fußmatte

Wer einen Ersatzschlüssel außerhalb der eigen vier Wände aufbewahren möchte, sollte diesen bei Nachbarn oder Freunden und Verwandten deponieren. "Eine ganz schlechte Idee ist es, den Schlüssel etwa unter der Fußmatte oder unter einem Stein im Vorgarten zu verstecken. Einbrecher kennen diese Verstecke und haben die Haustür im Handumdrehen aufgeschlossen. Verliert man seinen Hausschlüssel, sollte man ohnehin den Schließzylinder sofort auswechseln", so der Zurich Experte.

Bei Einbruch Ruhe bewahren und Abstand halten

Entdeckt man bei der Heimkehr Spuren eines Einbruchs, sollte man zunächst Ruhe bewahren und die Polizei rufen. Die Wohnung oder das Haus sollten nicht weiter betreten werden, da sich die Täter noch in einem der Räume befinden könnten. Zudem besteht die Gefahr, dass Spuren verwischt werden, die der Polizei wichtige Erkenntnisse liefern könnten. Vielmehr sollte das Haus aus sicherem Abstand beobachtet werden, bis die Polizei eintrifft. Falls die Einbrecher aus sicherer Entfernung sogar noch gesehen werden: Aussehen, Kleidung, Fluchtrichtung und ggf. Fluchtfahrzeug (Autokennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe) sowie andere Auffälligkeiten notieren und der Polizei mitteilen.

Hausratversicherung regelmäßig überprüfen

Wer über eine Hausratversicherung verfügt, ist im Ernstfall finanziell abgesichert. Kommt es zum Einbruch, sollte diese auch schnellstmöglich über den Schaden informiert werden. Jochen Kriegmeier betont: "Es ist jedoch ratsam, die Versicherungssumme innerhalb der Hausratversicherung regelmäßig zu überprüfen. Denn nur wenn eine an den aktuellen Hausratwert angepasste Versicherungssumme besteht, kann die Versicherung vollumfänglich für einen entstandenen Einbruchschaden aufkommen. Empfehlenswerter sind hier tatsächlich modernere Produkte, die auf die Ermittlung einer Versicherungssumme verzichten und stattdessen entsprechend der Quadratmeterzahl der Wohnfläche, Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe für den Hausrat bieten." Zudem gut zu wissen: Die Hausratversicherung leistet grundsätzlich auch dann bis zu einem definierten Betrag, wenn Bargeld, Wertpapiere oder Sparbücher entwendet werden – sogar, wenn diese Wertsachen nicht verschlossen aufbewahrt wurden.

Wertgegenstandslisten verschaffen Überblick

Um einen Überblick von vorhandenen Wertgegenständen jederzeit parat zu haben, ist für jeden Haushalt eine Liste über Wertsachen wie Fernseher oder Schmuck empfehlenswert. Hilfreich sind laut Zurich Experte Kriegmeier auch Rechnungen und Fotos von teuren Schmuckstücken oder antiken Gegenständen. Um sichergestelltes Diebesgut zuzuordnen, ist es außerdem ratsam, Wertgegenstände beispielsweise mit den eigenen Initialen zu kennzeichnen. Gestohlene Kreditkarten, EC-Karten, Sparbücher oder Handynummer sollten sofort gesperrt werden.

Gefahren durch Facebook, Twitter & Co.

Wer viel bei Facebook, Twitter & Co. unterwegs ist, sollte wissen, dass auch leichtsinnige Statusmeldungen zum aktuellen Aufenthaltsort Gefahren mit sich bringen können. Denn Nutzer, die ihre Hausanschrift sichtbar machen und der Welt mitteilen, dass ihr Mallorca Urlaub morgen startet, machen Einbrechern ein leichtes Spiel. "Meldungen wie diese verletzen ganz klar die Vorsorgepflicht in Sachen Versicherungsschutz und ähneln fast schon einer persönlichen Einladung zur Straftat", so Kriegmeier. "Kommt es in der Folge zum Einbruchdiebstahl, kann der Versicherer die Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit kürzen oder sogar die Leistung verweigern."

 

nach oben
FAQ