Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Corona: Lediglich bei zehn Prozent der Gewerbemietverhältnisse Einigung offen

15.12.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).

Das zeigt eine Analyse von Mietverhältnissen bei Mitgliedern des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA.

Einer aktuellen Analyse von Mietverhältnissen bei Mitgliedern des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft zufolge, die über zahlreiche Geschäfte in deutschen Innenstädten und Shopping-Centern mit insgesamt mehr als 12.000 Mietverträgen verfügen, ist nur noch bei lediglich zehn Prozent der Verträge mit den jeweiligen Mietern eine Einigung offen. Mit rund 50 Prozent der infolge der Corona-Krise betroffenen Händler wurde eine Mietreduzierung vereinbart. Ein erheblicher Teil der Mietnachlässe davon ging über das hinaus, was im Verhaltenskodex zwischen HDE und ZIA vereinbart worden ist. Die Spanne reicht dabei von den empfohlenen 50 Prozent für die Zeit des Lockdowns bis hin zu mehreren Monaten für einzelne Kinos und Gastronomiebetriebe. Bei etwa 36 Prozent brauchte man zudem über Mietreduzierungen nicht zu sprechen, da sie geöffnet hatten und entsprechende Umsätze erzielten (Lebensmittelhändler, Drogeriemärkte, Apotheken. etc.).

Anzeige
Corona im Betrieb – was tun?

Praktikabler 7-Stufen-Plan für den Umgang mit Verdachtsfällen im Unternehmen

  • Definition des Verdachtsfalls: Ab wann muss der Arbeitgeber handeln?
  • Sofortmaßnahmen: Desinfizieren und Lüften der betroffenen Arbeitsplätze
  • Wie reagiert der Arbeitgeber auf „Verweigerer“?

„Das Ergebnis zeigt deutlich, wie verantwortungsvoll die Vermieter in Zeiten von Corona sind“,sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Vermieter haben ein ureigenes Interesse daran, Mieter zu halten und diesen durch die Krise zu helfen. Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft und individuelle Lösungen sind der Schlüssel, um diese wirtschaftlich schwierige Zeit zu überstehen.“

Unsinnige Diskussion um §313

Mattner betonte in diesem Zusammenhang bei der Diskussion um eine Änderung des BGB, nicht sämtliche jahrhundertelang und pandemieerprobten Grundsätze auf einmal über Bord zu werfen, die bereits alle auf Ausgleich angelegt waren. „Angesichts dieser Zahlen ist die pauschale Anwendbarkeit des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf Mietverträge entschieden abzulehnen. Bilaterale und passgenaue Vertragsanpassungen können die Vertragsparteien besser selbst als durch rechtliche Anordnung aushandeln. Das haben die Beteiligten in den letzten Monaten bewiesen“, so Mattner.

nach oben
FAQ