21.04.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: .
Er schlägt vor, dass diese Kommission als Mitglieder – neben Virologen und Vertretern des Sachverständigenrats der Bundesregierung – auch Immobilienverbände umfasst, die ihren Schwerpunkt im Bereich der Handels- und Wirtschaftsimmobilien haben.
„Gesellschaft und Wirtschaft brauchen mehr Einbindung auch anderer fachlicher Erfahrungen und mehr Substanz für die anstehenden Herausforderungen“, so ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Diese Kommission könnte sich fachlich mit der vielkritisierten Regel zur Öffnung von Läden nur bis 800 Quadratmetern und den noch immer sehr unterschiedlichen Handhabungen von Sortimenten und Abstandsregelungen der Besucher befassen. Dies würde zudem zu einer massiven Stabilisierung der Wirtschaftsleistung Deutschlands führen, einen besser kontrollierbaren Weg zurück in die Normalität ermöglichen und mehr Verständnis in der Bevölkerung angesichts der massiven Grundrechtseingriffe schaffen.“
„Es ist an der Zeit, den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen, das diese bis heute der Bundesregierung und den jeweiligen Landesregierungen entgegengebracht haben, zurückzugeben“, so Mattner weiter. „Stark voneinander abweichende Landesregelungen fördern nur den Unmut über einen Flickenteppich unterschiedlicher Verordnungen – und dies im Bereich des Einzelhandels nicht nur auf Händler- und Vermieter-, sondern vor allem auch auf Kundenseite.“
Daneben hat der ZIA einen Katalog mit weiteren Maßnahmen entwickelt, wie der Einzelhandel zur Normalität zurückfinden kann. Jetzt gehe es darum, nach einer ersten Phase des Shut Down in eine zweite Phase der angepassten und verhältnismäßigen Lockerung der Beschränkungen einzutreten.
Flankierend sollten den Handel auch steuerliche Maßnahmen entlasten. Anstelle von ruinösen Rabattschlachten um die Saisonware nach dem Shutdown könnte eine temporäre Halbierung der Mehrwertsteuer den besseren Anreiz geben. So könnte über die aktuell schon möglichen Steuerstundungen hinaus dem stationären Einzelhandel zeitlich begrenzt – zumindest auf die Zeit des Shut-Down – ein Teil der Umsatzsteuernachzahlung erlassen werden. Von den Kunden gezahlte Umsatzsteuer auf die Einkünfte würde so im wirtschaftlichen Ergebnis den Händlern verbleiben. „Der Einzelhandel käme auf diese Weise zu mehr Liquidität, um sein wirtschaftliches Überleben und damit Arbeitsplätze und Vielfalt in den Innenstädten zu sichern“, sagt Iris Schöberl, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Handel.
Eine Reduzierung der Gewerbesteuerbelastung würde die Liquiditätssituation des stationären Einzelhandels zusätzlich verbessern. So könnte der Einzelhandel regelmäßig steuerlich entlastet werden, wenn im Rahmen der Gewerbesteuer eine Position bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gestrichen würde. Aktuell erhöhen hierbei die eigentlich originären Betriebsausgaben „Miet- und Pachtzinsen“ dem Grunde nach die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Würde auf diese Hinzurechnung bei der Bemessungsgrundlage verzichtet, würde der mietende Einzelhändler im Ergebnis durch eine geringere Gewerbesteuer wirtschaftlich entlastet.
Auch bei der KfW-Förderung gibt es insbesondere für Handels-immobilienunternehmen noch Verbesserungsbedarf. „Während Handelskonzerne die Förderung bereits nutzen, passen die heterogenen Strukturen von Immobilienunternehmen noch nicht richtig zur klassischen Förderung –insbesondere für den Fall, dass Immobilien über gesonderte Objektgesellschaften gehalten werden. Objektgesellschaften fallen so aus dem Anwendungsbereich für die KfW-Förderung. „Es wäre hilfreich, wenn diese Unternehmen Kredite für Betriebsmittel erhalten, um damit etwaige bauliche Umstrukturierungen vorzunehmen, denn Corona wird die Handelslandschaft verändern und größere Anpassungsbedarfe nach sich ziehen“, so Schöberl.
Die Gesundheit der Menschen habe nach wie vor oberste Priorität, heißt es in der Stellungnahme des ZIA. Der Handel hat hier in den letzten Wochen vorbildlich reagiert und notwendige Schutz- und Hygienemaßnahmen veranlasst – unter anderem die Gewährleistung von anzahlmäßigen Zugangsbeschränkungen zu den jeweiligen Einzelhandelsgeschäften und die Anbringung eines sogenannten „Spuckschutzes“ zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kassenbereichen. Diese Maßnahmen können erweitert werden und sind auf unterschiedliche Geschäftstypen anpassbar – etwa durch die Erklärung einer Eigenverpflichtung zur Einhaltung einer bundeseinheitlich festgelegten „Anzahl pro Person pro Quadratmeter“-Regelung oder die Gewährleistung regelmäßiger Grundreinigungen mit besonderem Fokus auf „Intensiv Touch Points“ (Türgriffe, Handlaufbänder der Fahrtreppen, WC-Anlagen, etc.). „Gerade weil in Shopping-Centern eine Steuerung der Kundenfrequenz viel besser möglich ist als in einzelnen Geschäften darf es hier keine Diskriminierung von Shopping Malls geben“, so Schöberl.
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