28.05.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.
„Wer sein selbstgenutztes Wohneigentum energetisch saniert, hat grundsätzlich zwei Fördermöglichkeiten“, erklärt Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. „Die steuerliche Abschreibung oder den klassischen Investitionszuschuss, zum Beispiel über die KfW.“
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Neu ist die Möglichkeit zur Steuerabschreibung. Sie geht über drei Jahre und bis zu einer Höhe von maximal 40.000 Euro. Voraussetzung ist, dass ein Fachunternehmen die Sanierungsarbeiten durchführt. Die Steuerermäßigung kann der Immobilienbesitzer nach Abschluss der Baumaßnahmen geltend machen. Anders bei den Förderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Hier muss der Hausbesitzer sämtliche Anträge vor Baubeginn stellen. Für den KfW-Zuschuss muss vor Beginn der Sanierung zudem ein Energieberater hinzugezogen werden. „Wer allerdings nicht weiß, welchen Sanierungsbedarf die eigene Immobilie hat und in welcher Reihenfolge die Maßnahmen durchgeführt werden müssen, sollte sich zuerst an einen Energieberater wenden“, so Oberländer.
Folgen verschiedene energetische Maßnahmen aufeinander, wie die Dämmung der Fassade, der Austausch der Fenster und die Installation einer Photovoltaikanlage, können sie die Energieeffizienz der Immobilie erheblich steigern. „Bei besonders teuren und umfassenden Maßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, eine Förderung der KfW in Anspruch zu nehmen“, weiß Oberländer. In der Summe kostet eine konkrete Beispielsanierung 115.000 Euro. Bei einer Förderung über die KfW (Programm 430 oder 151) kann sich der Immobilienbesitzer über einen Investitions- oder Tilgungszuschuss von 34.500 Euro freuen. Eine Steuerermäßigung bringt in diesem Fall nur 23.000 Euro Ersparnis.
Wer nicht so viel auf einmal investieren will, kann seine Immobilie Schritt für Schritt energetisch aufrüsten. Ein effizienter Anfang kann beispielsweise der Einbau neuer Fenster für eine bessere Wärmedämmung sein. Die Maßnahme kostet etwa 35.000 Euro. Eine Förderung über die KfW (Programm 430 oder 152) oder alternativ die Steuerabschreibung bringen dem Immobilienbesitzer jeweils eine Ersparnis von rund 20 Prozent der Investitionssumme, insgesamt 7.000 Euro. Oberländers Tipp: „Die Steuerermäßigung kann auch nachträglich beantragt werden und verursacht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand.“
Auch wer seine alte Ölheizung ersetzt, kann zwischen der Austauschprämie des BAFA und der Steuererleichterung wählen. Abhängig von der neuen Heizungsart beträgt die Austauschprämie bis zu 45 Prozent, maximal 22.500 Euro. Bei Einbau einer neuen Pelletheizung, was Kosten von rund 22.000 Euro verursacht, erhält der Hausbesitzer mit der Förderung des BAFA einen Zuschuss in Höhe von 9.900 Euro. Die Steuerersparnis liegt hier dagegen nur bei 4.400 Euro.
Extratipp vom Experten: „Welche Förderung sich am meisten für Sanierer lohnt, hängt von Art und Umfang der Maßnahmen ab. Energieberater und Baufinanzierungsexperten helfen bei der Suche nach der individuell passenden Lösung – für Sanierungsmaßnahmen und Finanzierung.“
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