25.02.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Stiftung Warentest.
Neu: Wegen des Streits um Neukundenboni können Betroffene ihre Rechte jetzt kostenlos anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Musterfeststellungsklage erhoben.
Zahlreiche Kunden hatten ihren Vertrag bei der BEV innerhalb des letzten Jahres vor der Insolvenz abgeschlossen. Laut AGB der BEV ist der Neukundenbonus aber erst nach einem Jahr fällig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meint: Die Regelung gilt aber für Kunden, die die BEV von sich aus innerhalb des ersten Jahres verlassen haben. Alle anderen Kunden müssten den Neukundenbonus trotz der Insolvenz erhalten. Sie können ja nichts für die Pleite. Die Verbraucherschützer haben deshalb eine Musterfeststellungsklage gestartet. Betroffene können sich anmelden. Das ist schnell, einfach und kostenlos. Wenn die Klage Erfolg hat, muss der BEV-Insolvenzverwalter den Neukundenbonus zugunsten aller Klage-Teilnehmer berücksichtigen.
Ergibt sich aus der Schlussrechnung eine Nachforderung der BEV, müssen Kunden sie bezahlen, wenn sie es noch nicht getan haben. Guthaben zahlt die BEV nicht mehr aus. Sie gehören zur Insolvenzmasse. Die Frist für die Anmeldung von Forderungen ist im Januar abgelaufen. Es ist möglich, nachträglich Forderungen gelten zu machen. Dann wird allerdings eine Gerichtsgebühr in Höhe von 20 Euro fällig.
Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, dass das Geld zwar reicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen, nicht aber alle Schulden („Masseunzulänglichkeit“). Kunden müssen daher damit rechnen, nur einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen und das auch erst nach Ende des Insolvenzverfahrens. Und das kann noch Jahre dauern.
Schon lange vor der Insolvenz verhielt sich die BEV nicht wie eine gesundes Unternehmen: Leser berichteten uns von Neukundenboni, die nur auf Nachfrage ausgezahlt wurden, von verspäteten Abrechnungen und drastischen Preiserhöhungen. Zum Schluss versuchte BEV sogar, die Preise innerhalb einer vereinbarten Preisgarantiezeit zu erhöhen.
Ein Blick in die letzte veröffentlichte Bilanz der BEV für das Geschäftsjahr 2016 zeigt, warum das Unternehmen in Schieflage geriet. Die BEV hat mehr als 10 Millionen Euro für Verkaufsprovisionen ausgegeben. Viel davon dürfte an Vergleichsportale geflossen sein. Interessant ist auch, dass die BEV offensichtlich nicht einkalkuliert hat, dass jedem Kunden, dem sie einen Bonus versprochen hat, dieser auch automatisch zusteht. Stattdessen spricht das Unternehmen in der Bilanz nur von einer „prognostizierten Einlösequote“, die es einkalkuliert hat. Hinzu kommt: BEV hat seine Energie ausschließlich am „Spotmarkt“ eingekauft. Das ist hochriskant. Hier werden Stromkontingente nicht für Monate oder Jahre zu festgelegten Preisen im Voraus gekauft, sondern nur für den gleichen oder den nächsten Tag. Die BEV hat aber Tarife mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten und mit einer Preisgarantie für diese Zeit angeboten, ohne selbst die Einkaufspreise zu kennen.
Bisher sind nur private Versorger pleitegegangen: Teldafax, Flexstrom, Care Energy, jetzt BEV. Stadtwerke und andere kommunale Unternehmen haben ein geringes Insolvenzrisiko. Sie kalkulieren ihre Preise meist auch nicht so knapp wie Stromdiscounter. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt einen kommunalen Anbieter.
Entweder man sucht sich einen günstigen Tarif bei seinem Stadtwerk vor Ort – die meisten Stadtwerke bieten inzwischen günstige Onlinetarife an – oder man schließt einen Vertrag bei einem anderen kommunalen Unternehmen ab. Viele haben eigene Marken gegründet, unter denen sie überregional zu marktfähigen Preisen Energie verkaufen. Hierzu gehört zum Beispiel die Marke Emma Energie der Technischen Werke Ludwigshafen (TWL).
Einige kommunale Betriebe verkaufen ihre Tarife nicht über Vergleichsportale, zum Beispiel die Berliner Stadtwerke und die Stadtwerke Güstrow. Die Portale zeigen deren Tarife und Preise zwar an, wenn man die Voreinstellungen ändert, um abzuschließen, müssen Interessenten aber selbst auf die Webseite des Anbieters gehen.
Sicher und oft auch günstig sind die Angebote dieser Stadtwerke, die überregional Energie verkaufen:
Diese Angebote haben wir durch zwei Abfragen bei Vergleichsportalen für die Postleitzahlen 10435, 50939 und 80807 ermittelt. Wir haben die Voreinstellungen teilweise verändert. Gelistet sind kommunale Anbieter der ersten fünf Plätze, die mindestens zweimal vorkamen. Alle Firmen sind mindestens zu 90 Prozent in kommunaler Hand.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?