24.10.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Doch welche konkreten Gesetze und Richtlinien haben sich daraus entwickelt und wie beeinflussen sie Unternehmen?
Die Sorgfaltspflichten im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) sind umfassend und betreffen verschiedene Aspekte der Unternehmensführung. Diese Pflichten zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen verantwortungsbewusst handeln und die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Aktivitäten minimieren.
Verglichen mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 2023 gilt und eine strenge Sorgfaltspflicht für große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden festlegt, sind die EU-weiten Regelungen oft noch umfassender und detaillierter. Das LkSG dient jedoch als Modell und Benchmark für viele der EU-Initiativen.
Was bedeuten die Regelungen aus dem European Green Deal konkret für Unternehmen im Detail und welche spezifischen Pflichten kommen mit den ESG-Megatrends auf sie zu?
Die neuen ESG-Richtlinien betonen die Notwendigkeit einer umfassenden Transparenz entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen müssen nicht nur wissen, woher ihre Rohstoffe stammen, sondern auch sicherstellen, dass diese nachhaltig und unter ethisch vertretbaren Bedingungen gewonnen wurden.
Die Einhaltung der ESG-Vorschriften wird zunehmend streng überwacht, und Verstöße können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Dies erfordert eine proaktive Herangehensweise an ESG-Compliance und ein robustes Risikomanagementsystem.
Erfahrungen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigen, dass Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen zur Einhaltung des LkSG ergreifen, besser auf zukünftige EU-weite Regelungen vorbereitet sind. Die Zusammenarbeit mit BAFA bietet wertvolle Einblicke und hilft, praxisnahe Lösungen für die Implementierung der Sorgfaltspflichten zu entwickeln.
Die ESG-Megatrends und die damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen, bieten aber auch Chancen. Durch die frühzeitige Anpassung an die neuen Regelungen und die Implementierung robuster ESG-Strategien können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit und Reputation stärken. Nachhaltigkeit ist nicht mehr nur eine Option, sondern ein Muss für zukunftsfähige Unternehmen.
Bild: AbsolutVision (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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