18.09.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI).
"Das Europaparlament hat ganz im Sinne der BSI abgestimmt", fasst Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) die Entscheidung in Brüssel zusammen. "Nach monatelangen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Ministerrat haben die EU-Abgeordneten damit einen Schlusspunkt hinter das Gesetzgebungsverfahren der EU-Energieeffizienzrichtlinie gesetzt."
Demnach gibt es keine verpflichtende Sanierungsrate für Wohngebäude, lediglich Regierungsgebäude müssen mit einer Quote von drei Prozent saniert werden. "Eine verbindliche Sanierungsrate für Wohngebäude wäre eine unzumutbare Belastung für Mieter und Vermieter gewesen, insofern ist das eine richtige und wichtige Entscheidung des Parlaments", so der BSI-Vorsitzende und ergänzt: "Energetische Sanierungen müssen für beide Seiten wirtschaftlich vertretbar sein und dürfen nicht dazu führen, dass einkommensschwache Haushalte verdrängt werden. Dieser Forderung hat das EU-Parlament Rechnung getragen."
Die EU-Richtlinie sieht auch keine verbindlichen Sanierungsziele im Gebäudebestand bis 2050 vor. Stattdessen müssen die Mitgliedsstaaten Strategien vorlegen, wie bis zum Jahr 2050 80 Prozent Energie im Gebäudebereich eingespart werden soll. Rasch fordert: "Die Entscheidung des Parlaments sollte seitens der Bundesregierung nicht als Freifahrtschein für weitere Verschärfungen der Energieeinsparverordnung angesehen werden, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Der Bund darf nicht nur 2050 im Blick haben, sondern auch die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen." Aus Sicht der BSI geht es darum, das gesamteuropäische Tempo adäquat zu berücksichtigen und langfristig für stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu sorgen, nur so kann die Energiewende gelingen.
Mit der Abstimmung im EU-Parlament sind ebenfalls monatliche verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungen vom Tisch. Dazu Rasch: "In der Praxis hätte sich das nur mit massivem organisatorischen, personellen und finanziellen Einsatz lösen lassen. Hinzu kommt, dass ein derartiges Abrechnungsverfahren auch unsozial für die Mieter ist, weil es die gesetzliche Systematik aus monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen mit Anspareffekt für Mieter und den abrechnungstechnischen Ausgleich für jahreszeitenbedingte Schwankungen im Verbrauchsverhalten außer Acht lässt."
Darüber hinaus gibt es auch keine Pflicht zum Einsatz von Wärmemengenzählern. Die bisher genutzten Heizkosten-Verteiler können weiter genutzt werden, was ebenfalls dazu führt, Kosten und Aufwand stabil zu halten.
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