12.12.2019 — Matthias Wermke. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Was haben Sie im Kopf, wenn Sie an Hamburg denken? Hafen, Landungsbrücken, Michel, HSV, zweite Bundesliga? Viele werden nun auch direkt an St. Pauli gedacht haben – den Kiez. Das Verruchte ist der Metropole im Norden Deutschlands mindestens genauso zu eigen wie das Fischbrötchen. Und dieses Image wird auch redlich gepflegt.
Doch nicht nur auf der „sündigen Meile“ geht es hoch her. Offenbar sind die Hamburger*innen auch in den eigenen vier Wänden dem Rausch nicht abgeneigt. Dass das nicht allen gleichermaßen passt, zeigt ein Fall, der dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek vorlag (713 C 270/18).
Kenner*innen der Hafenstadt werden nicht überrascht sein, dass sich dieser Fall ausgerechnet im Zuständigkeitsbereich jenes Gerichts zugetragen hat. Denn Wandsbek ist ein eher ruhiger Stadtteil – im Gegensatz zu den aufregenderen Stadtteilen wie St. Pauli oder Sternschanze. So hätten die Nachbar*innen einer Wohnungsparty in diesen Bezirken die Veranstalter*innen wohl eher polizeilich gemeldet, wenn sie nicht eingeladen worden wären.
Im familiär geprägten Wandsbek hat man hingegen andere Prioritäten: Ruhe und Sauberkeit wären zwei davon..
Genau in diesen Bedürfnissen sah sich jedoch eine Wandsbekerin durch ihren Mieter eingeschränkt. Dieser hätte den „Vibe“ des Stadtteils offensichtlich noch nicht besonders verinnerlicht und statt einer Pyjama- eine Drogenparty gefeiert. Diese Orgie konnte dann erst durch einen Polizeieinsatz beendet werden.
Doch damit nicht genug: Statt Einsicht zu zeigen und seine rauschhaften Gelüste an den vielen Orten Hamburgs auszuleben, wo diese ein Zuhause haben, habe sich der Nachbar knapp drei Monate nach der substanzgeschwängerten Nacht eine neue Form des Exzesses überlegt. Dabei solle es nämlich nicht nur bei einer Lärmbelästigung geblieben sein. Vielmehr hätten der Mieter und seine Feiergesellschaft, vermutlich um sich ausreichend Platz zum Tanzen zu verschaffen, Möbel und andere Gegenstände vom Balkon geworfen.
Dies führte nicht nur zum neuerlichen Polizeieinsatz, sondern auch zum Riss des so schon sehr dünn gewordenen Geduldsfadens. So erklärte die Mieterin die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses. Diese Kündigung erneuerte sie wieder zwei Monate darauf, als sie von einer vermeintlichen, ungenehmigten Untervermietung erfuhr.
Wie so oft gibt es zu jeder Geschichte jedoch mehr als nur eine Perspektive. Und so überrascht es wenig, dass der Mieter eine ganz eigene Version zu erzählen wusste. So sei er zum Zeitpunkt jener Drogenparty stationär im Krankenhaus untergebracht gewesen und habe einem Bekannten lediglich den Schlüssel für seine Wohnung überlassen, damit dieser sich um die Blumen kümmern könnte. Doch statt nur diese zu gießen, habe er sich selbst und andere Durstleidende gleich mit begossen und so einfach das Vertrauen des Mieters missbraucht
Was die Party angeht, bei der man sich einiger Bestandteile der Inneneinrichtung entledigt hätte, habe es sich ebenfalls anders verhalten, als es die Vermieterin beanstandete. So hätte man keineswegs den zugegebenermaßen sowohl komfortableren als auch aufregenderen Weg über den Balkon gewählt. Vielmehr seien die Möbel ordnungsgemäß neben die Müllcontainer gestellt worden. Von dort aus sollten die ungeliebten Gegenstände in den darauffolgenden Tagen zu entsprechenden Entsorgungsanlagen gebracht werden – so wie es sich eben für brave Wandsbeker*innen gebührt.
Auch den Vorwurf der ungenehmigten Untervermietung wollte man so nicht bestätigen. Man habe höchstens kurzfristige Besuche empfangen.
Zu welchem Schluss kam nun das Gericht, das sich nunmehr mit dem Fall zu befassen hatte? Wie viel Wandsbeker steckt in dem beklagten Mieter? Ist er dort vielleicht doch mehr zuhause als es die Vermieterin zugeben mag? Oder wäre er in einem anderen Stadtteil besser aufgehoben?
Tatsächlich konnte dem Beklagten nicht nachgewiesen werden, bei der Drogenparty vor Ort gewesen zu sein. Dieser wurde gemäß der Ermittlungsakte in dessen Wohnung nicht angetroffen. So konnten ihm die dort aufgefundenen Betäubungsmittel auch nicht zweifelsfrei zugeordnet werden.
Die nächtlichen Ausschweifungen des Wandsbeker Balkonsturzes wurden dem Mieter jedoch zum Verhängnis. Denn wie sich nach Zeugenbefragung und Beweisaufnahme zeigte, war sowohl das Zugegensein des Mieters als auch das Herausschmeißen von Stühlen, einem Wäscheständer und anderen Dingen aus der Wohnung zu belegen. Dadurch habe sich einerseits eine unzulässige Vermüllung der Gemeinschaftsfläche ergeben und andererseits die potenzielle Gefährdung von Bausubstanz und Mitbewohner*innen.
Vor dem Hintergrund der sich daraus ergebenden wiederholten Störung des Hausfriedens gab das Amtsgericht Wandsbek der Forderung der Vermieterin nach einer Räumung der Wohnung statt, für die der Mieter eine Woche nach Verhandlungsschluss Zeit hatte.
Der Mieterin ist zu wünschen, dass sie Nachmieter*innen finden möge, die sich mit den gelebten Werten des Stadtteils eher identifizieren können. Für den Beklagten bleibt zu hoffen, dass er seine dionysischen Gelüste künftig in einer Umgebung ausleben kann, die das willkommen heißt.
Urteil: AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 14.03.2019 - 713 C 270/18
Bild: Pexels (Pixabay, Pixabay License)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?