30.04.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband der Digitalen Wirtschaft e.V..
So kommentiert Alexander Kiock (Diffferent), Vizepräsident des BVDW. Homeoffice hilft nicht nur im Notfall, Arbeitsplätze zu sichern, sondern auch die Flexibilität zu steigern und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen zu gewährleisten. Ein grundsätzliches Recht auf Homeoffice auch außerhalb von Krisenzeiten ist erforderlich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen gegenseitige Rechtssicherheit per Gesetz und entsprechende Zusätze in den Arbeitsverträgen.
Im Online-Seminar ganz bequem vom Homeoffice aus teilnehmen
„Ein Recht auf Homeoffice kann den Arbeitsalltag zahlreicher Menschen in Deutschland erleichtern, beispielsweise von Pendlern oder körperlich eingeschränkten Menschen, und dadurch die Produktivität von Unternehmen erhöhen“, sagt Alexander Kiock. „Am Ende können durch Homeoffice alle gewinnen: Die Unternehmen, die Umwelt und die Arbeitnehmer.“ Erst im März 2020 hatte eine Studie des BVDW belegt, dass sich die Mehrheit der deutschen Arbeitnehmer wünscht, während einer Gesundheitskrise wie Corona ins Homeoffice gehen zu können. Zwei Drittel aller Arbeitnehmer erwarten von ihrem Arbeitgeber, entsprechende technische Lösungen anzubieten. Die Art zu arbeiten, hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert.
Dass der Präsenzzwang in den Jobprofilen, in denen ortsunabhängiges Arbeiten möglich wäre, inzwischen antiquiert wirkt, ist vor allem auf die digitale Transformation zurückzuführen. Denn viele Angestellte gehen Tätigkeiten nach, die mit entsprechenden digitalen Lösungen problemlos auch zu erheblichen Teilen von zu Hause aus erledigt werden könnten. „Diesen Angestellten müssen wir die Möglichkeit geben, auch von zu Hause aus arbeiten zu können, nicht nur wenn Handwerkerbesuche anstehen oder ähnliches. Entsprechende Regelungen gehören natürlich in die Arbeitsverträge, damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Planungs- und Rechtssicherheit erhalten“, so Alexander Kiock. Im BVDW-Ressort „Arbeitswelt der Zukunft“ wird bereits weitergedacht. Beispielsweise bietet das Konzept des „Mobile Office“ noch mehr Möglichkeiten für flexibleres Arbeiten. Wenn die Technik bereitgestellt wird, können viele Aufgaben auch von unterwegs erledigt werden. „Hier gilt es aber auch immer zu bedenken, gewisse Grenzen einzuhalten“, sagt Kiock. „Nur weil wir von überall aus arbeiten können, heißt es nicht, dass wir immer arbeiten und jeder von überall aus vom Arbeitgeber angesprochen werden sollte. Genau dafür brauchen wir entsprechende Gesetze.“
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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