27.08.2019 — Matthias Wermke. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Kanne in der Kaffeemaschine stand mal wieder nicht an ihrem korrekten Platz. So lief der Kaffee ungebremst an der Öffnung vorbei und ergoss sich über dem gesamten Küchenboden. Nach dem Aufwischen der braunen Brühe stoßen Sie sich an dieser blöden Schranktür, die Sie immer zu schließen vergessen, tüchtig den Kopf. Mit schmerzendem Schädel und ohne Koffein im Blut reihen Sie sich mit einer ähnlich verdrießlich dreinschauenden Heerschar in die üblichen Staus des Berufsverkehrs ein.
Auf der Arbeit angekommen müssen Sie sich den ganzen Tag spitzzüngige Kommentare zu Ihrer frischen Beule auf der Stirn anhören und stellen zu allem Unnutzen fest, dass Sie die Spaghetti Bolognese, die Sie gestern Abend extra vorkochten und auf die Sie sich schon den ganzen Vormittag freuten, vor lauter Schmerz zuhause stehen gelassen haben. Vor Hunger darbend und entnervt bringen Sie Arbeitsalltag und Feierabendverkehr hinter sich und kommen endlich zuhause an.
Während Sie die ersten Stiegen hin zu Ihrer Wohnung nehmen und all Ihre Gedanken bereits vorfreudig um die Vermählung von Nudeln und Mikrowelle kreisen, öffnet sich kurz hinter Ihnen eine der Türen: Es ist die Ihrer Vermieterin. Hinausgeschossen kommt eben jene und schleudert Ihnen den ganzen Katalog vermeintlicher Verfehlungen um die Ohren, die Sie sich in den letzten Wochen geleistet haben sollen. Während sich die Dame allmählich zum Sündenfall vorarbeitet, für den sie Sie gewiss auch noch verantwortlich machen wird, merken Sie, wie Ihr sonst so belastbares Gemüt zusehends einem riesigen Ballon gleicht, in den über den Tag hinweg derart viel heiße Luft gepumpt worden ist, dass er nun kurz davor ist, sich mit einem lauten Knall des angestauten Drucks zu entledigen.
Doch ehe die Explosion geschieht, fällt Ihnen plötzlich ein Spruch ein, den Ihr Ethik-Lehrer in der 9. Klasse einmal sagte. Ein Spruch, dessen Sinn sich Ihnen bis zum heutigen Tage nicht ganz erschlossen hat, der aber nun in all seiner Klarheit vor Ihnen liegt: „Humor ist, wenn man trotzdem lacht“. Als Ihre Vermieterin also eine dringend benötigte Atempause einlegt, um Kraft für weitere Tiraden zu schöpfen, nutzen Sie die Chance, lachen ihr ein gewinnendes „Schwamm drüber!“ entgegen und gehen unter den verdutzten Blicken der erzürnten Frau die letzten Stufen zu Ihrer Wohnung hinauf. Dort machen Sie sich zufrieden über die Pasta her und richten vorausschauend die Kaffeekanne in der Maschine.
Mangelnder Humor war wohl der ausschlaggebende Faktor für einen Fall, der im April dem Amtsgericht Neuruppin vorlag. Im vorliegenden Urteil ging es um einen Mieter, dessen Hundewelpen in den Hausflur urinierten. Eine Mitarbeiterin eines ebenfalls in dem Haus ansässigen Unternehmens beobachtete die Erleichterung der Tiere, woraufhin sie ihren Besitzer dazu aufforderte, die Hinterlassenschaften zu beseitigen. Daraufhin beleidigte er die Dame auf derart unangemessene Weise, dass der genaue Wortlaut an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden soll. Kein Tag kann so mies gewesen sein, dass er diese Reaktion rechtfertigen würde.
Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass seine Hunde, auch wegen ihres jungen Alters, zwar tatsächlich in den Flur uriniert hätten, er aber durchaus schon dabei gewesen wäre, die Spuren zu beseitigen, sich aber weiterhin den unfreundlichen Vorwürfen der Dame ausgesetzt sah.
Dass seine völlig übertriebene Reaktion jedoch weder mit Humor noch mit Nachsicht nachzuvollziehen ist, sah auch das Neuruppiner Amtsgericht so. Da die Mitarbeiterin des Unternehmens in ihrer Funktion ebenfalls als Teil der Hausgemeinschaft zu sehen ist, steht sie unter dem Schutz des zu wahrenden Hausfriedens. Dieser wird durch eine solche Aktion in Gefahr gebracht. Zudem kann hier auch nicht mit einem momentanen Kontrollverlust argumentiert werden, der die Schuld des Hundebesitzers relativiert hätte. Denn das zwar unfreundliche, aber nicht übermäßig provokante Verhalten der Mitarbeiterin könnte eine solche verbale Entgleisung nicht rechtfertigen.
Hätte es eine wechselseitige Beleidigung gegeben, hätte das Urteil also anders ausfallen können. So war die Sache jedoch klar und dem Beleidiger wurde mit sofortiger Wirkung das Mietverhältnis ohne Abmahnung gekündigt.
Dieser Fall macht klar: Manchen fehlt der Humor, anderen jedoch der Anstand.
Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 16.04.2019 - 43 C 61/18
Bild: Wokandapix (Pixabay, Pixabay License)
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