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Kreislaufwirtschaft: Baustoffrecycling braucht mehr als nur guten Willen

16.09.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.

Die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpasst leider die Chance, bessere Voraussetzungen für einen stabilen Absatzmarkt für Recyclingbaustoffe zu schaffen. Gütegesicherte und zertifizierte Recyclingbaustoffe bleiben dadurch weiterhin unattraktiver Abfall und somit gegenüber Primärbaustoffen zweite Wahl.

In Deutschland fallen bei der Modernisierung, bei Renovierung und Neubau, aber auch bei Abbruchmaßnahmen jährlich rund 220 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Deren schadlose Entsorgung wird über das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt, bei dem eine möglichst hochwertige Kreislaufführung der Stoffströme angestrebt wird. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das zentrale Gesetz im Abfallbereich, dessen Novellierung längst überfällig ist. Die Frist der Bundesregierung, die Europäische Abfallrahmenrichtlinie umzusetzen, ist bereits mit dem 05. Juli 2020 verstrichen. Nun steht am 17. September die Abstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie im Bundestag im Rahmen der 2. und 3. Lesung an.

Mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird auf die deutliche Stärkung des Recyclings und der Ressourceneffizienz abgezielt. Kreislaufwirtschaft im Bau bedeutet, dass Abfälle möglichst vermieden werden und das bestehende „Rohstofflager“ der bebauten Umwelt erneut für Gebäude und Infrastruktur genutzt wird. Wertvolle Primärrohstoffe werden so geschont und weite Transportwege vermieden.
„Trotz des politischen Bekenntnisses zu einer erstklassigen Kreislaufwirtschaft fehlt es dem vorliegenden Entwurf an Konsequenz,“ so Pakleppa.
So soll der Bund bei seinen Bauvorhaben mit einer konditionierten Bevorzugungspflicht für Recyclingmaterialien stärker in die Verantwortung genommen werden. Diese darf aber nicht mit unzumutbaren Mehrkosten verknüpft sein. „Eine deutliche Steigerung des Baustoffrecyclings kann nur gelingen, wenn diese Vergabepraxis weiter greift. Auch Länder und Kommunen müssen diese Pflicht ernsthaft mittragen und rechtlich verankern,“ ergänzte Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands.

Pocha weiter: „Leider versäumt es der Gesetzentwurf auch, die abfallrechtliche Verantwortlichkeit den Bauherren zuzuordnen. Damit wird auch weiterhin darauf verzichtet, bereits in der Planungsphase ein kosten- und ressourceneffizientes Entsorgungskonzept mit einer möglichst hohen Baustoffrecyclingquote festzulegen.“

Pakleppa ergänzte: „Sowohl die Mantelverordnung als auch indirekt das Kreislaufwirtschaftsgesetz sollen das Baustoffrecycling deutlich fördern. Beide Vorhaben müssen dafür wesentlich stärker an die Realität der Bauwirtschaft angepasst werden.“

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