25.02.2020 — Matthias Wermke. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Kaum etwas ist den Deutschen so lieb wie ihre Haustiere. So kann man den Eindruck bekommen, dass unsere tierischen Freunde sogar noch vor Autos, Fußball, Bier und verkaufsoffenen Sonntagen im aktuellen Beliebtheitsranking stehen.
Aber wie es bei jeder großen Leidenschaft nun einmal so ist, gibt es auch stets eine Gegenbewegung. Und so sind Tiere auch immer wieder Auslöser für Streitereien – nicht wenige davon landen vor Gericht.
Wir haben für Sie eine kleine Auswahl der Mietrecht-Fälle zusammengestellt, die sich um geflügelte, borstige und vierbeinige Wesen drehten. Viel Spaß!
Was für die der Gegenstand für ein lustiges Kinderlied ist, kann sich für die anderen zu einer Belastung entwickeln. Denn Hochzeiten, und somit auch Vogelhochzeiten, haben als Eigenschaft, dass sie irgendwann mal vorbei sind. Stellen Sie sich aber vor, dass das bunte Treiben zum Dauerzustand würde.
So erging es einer Vermieterin, in deren Haus eine Bewohnerin lebte, die sich als passionierte Vogelfreundin herausstellte und eine wahre Vogelzucht mit über 80 Tieren auf 51 m² aufbaute. Das ständige Gepiepe stieß, im Gegensatz zum Kinderlied, auf wenig Gegenliebe, wodurch der Fall vor Gericht landete. Ob Amsel, Drossel, Fink und Star im Zeugenstand aussagen mussten, lesen Sie hier.
Die Deutschen haben ja ihre eindeutigen Favoriten, was ihre Haustierwahl angeht – beinahe unnötig zu erwähnen, dass es sich hierbei um Hund, Katze und ausgewählte Nagetiervariationen handelt. Da wäre doch mal etwas Originalität ganz erfrischend. Wie wäre es also mit etwas Ausgefallenem?
In einem Fall, mit dem sich das Verwaltungsgericht Gießen zu befassen hatte, entschied sich ein Grundstückseigentümer für Wildschweine und traf damit in der Tat eine recht außergewöhnliche Entscheidung. Was er dabei offenbar jedoch nicht bedachte, war, dass die Haltung dieser Tiere viel stärker reglementiert ist als die von, sagen wir mal, Zwerghamstern. Durfte er sie dennoch behalten?
Wie oben schon festgestellt, halten es offenbar manche Menschen mit Tieren wie andere z. B. mit Tupperdosen: Je mehr desto besser. Während die Frischhaltedosen aber achtlos in irgendeine Schublade geworfen werden können, ohne dabei irgendein zuständiges Amt auf den Plan zu rufen, verhält es sich da mit Tieren dann doch etwas anders.
So ist dieser Fall eine Mischung aus den beiden ersten: Denn hier wurden zig Tiere verschiedenster Sorte (von Hasen bis hin zu Papageien war dort einiges zu entdecken) auf viel zu kleinem Raum weder art- noch nachbargerecht gehalten. Wie jedoch das Urteil zustanden kam, wusste zu verblüffen.
Nur weil mit einer Katze die Protagonistin dieses Falls als etwas profan daherkommt, heißt es nicht, dass die Geschichte nicht auch besonders wäre. Denn in der Regel sorgen Tiere in Häusern, Wohnungen und Gärten anderer für erhitzte Gemüter. Hier war es jedoch umgedreht.
So machte eine Katze, die die Klägerin für ihren verreisten Bekannten bei sich in Obhut nahm, die Wohnung ihrer Gastgeberin vermeintlich unbewohnbar. Denn sie brachte uneingeladene Gäste mit. Wen sie bei sich hatte und was das für Konsequenzen hatte, erfahren Sie hier.
Bild: huoadg5888 (Pixabay, Pixabay License)
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