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Novellierung des Telekommunikationsgesetzes: Mietern drohen erhebliche Kostensteigerungen

14.12.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).

Für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur einen neuen Referentenentwurf vorgelegt. Die Reform könnte am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Dazu Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter:

„Der Referentenentwurf hat erhebliche Schwachstellen. Würde er umgesetzt, hätte er fatalen Folgen insbesondere für Mieter mit geringerem Einkommen. Mit der Abschaffung der Umlageoption bei der Glasfaserinfrastruktur würden die Mieter zukünftig deutlich höher belastet – also genau das Gegenteil bewirken, was eigentlich bezweckt werden soll. Das kann nicht im Sinne der Politik sein. Die Umlagefähigkeit muss erhalten bleiben, weil sie Garant für den günstigen Zugang zum Breitbandanschluss für alle Mieter ist.

Hinzu kommen massive Probleme im Detail: Mit dem aktuellen Referentenentwurf soll der Bestandsschutz für bestehende Anlagen auf zwei Jahre verkürzt werden. Für viele Tausende länger laufende Gestattungsverträge zwischen Vermietern und Netzbetreibern sowie für Millionen von Mietern würde damit ein vertragsrechtliches Chaos ausgelöst werden, vor dem wir eindringlich warnen. Der mit der Novelle angestrebte Verbraucherschutz verkehrt sich so komplett ins Gegenteil.“

Bild: RTimages (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)

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