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Roof full of mirrors

27.01.2020  — Matthias Wermke.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

„I used to have a roof full of mirrors.“ So oder so ähnlich hätte Jimi Hendrix seinerzeit wohl gesungen, wäre er der Mode gefolgt, sein Haus mit einem Dach glasierter Ziegel auszustatten. Was für die einen jedoch eine helle Freude sein mag, kann anderen ein Dorn oder vielmehr ein Dach im Auge sein. Ein solches Problem lag im vergangenen Jahr dem Oberlandesgericht in Hamm vor.

Here comes the sun

Stellen Sie sich vor, hinter Ihnen liegt ein langer und dunkler Winter. Und nun ist endlich soweit, die Sonne sendet ihre ersten Strahlen aus, um die Erde in goldenes Licht zu tauchen. Auch Sie hätten daran für gewöhnlich Ihre Freude, wenn Sie nicht wüssten, dass dadurch eine Zeit neuer Quälereien beginnt.

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So sind Sie jedoch nicht von der Schönheit der erblühenden Natur geblendet, sondern vom Dach Ihres Nachbarn. Und das alles nur wegen glasierten Ziegeln! Denn die Strahlkraft dieser Bauelemente, deren ästhetischer Wert zumindest diskussionswürdig erscheint, ist so stark, dass er Sie selbst noch in Ihren eigenen vier Wänden beeinträchtigt.

Blinded by the light

So ging es einem Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen, der es offenbar weniger mit Jimi Hendrix und eher mit Manfred Mann hielt. Er war im wahrsten Sinne des Wortes „blinded by the light“. Und zwar so sehr, dass er nicht nur seinen Garten, sondern zudem auch noch das eigene Wohn- und Esszimmer lediglich mit gesenktem Kopf nutzen konnte. Der Quelle zufolge sei dieses Problem besonders tagsüber aufgetreten. Wer hätte es gedacht?

Nun ist nicht jeder so „Rock’n’Roll“ und möchte auch in geschlossenen eine Sonnenbrille tragen – ganz im Gegensatz zu den genannten Künstlern. Zum Glück hatte der Nachbar mit dem elstergleichen Hang zu glänzenden Dingen ein Einsehen und tauschte die Ziegel nach zwei Jahren durch matt glasierte Dachpfannen aus.

Shine on crazy diamond

Jedoch konnte er dabei offenbar nicht so ganz aus seiner Haut und beließ es im Bereich der Dachränder und des Dachfürstes bei der glänzenden Variante. Ein bisschen P(r)unk muss ja wohl noch erlaubt sein, wird er sich dabei gedacht haben.

Dass das nicht auf die ungeteilte Begeisterung seines Nachbarn stieß, dürfte nun niemanden überraschen. Das Gegenteil war der Fall. Tatsächlich brachte das noch immer scheinende Dach ihn so sehr in Rage, dass er ihm im übertragenen Sinne auf das selbige stieg und vor dem Oberlandesgericht Hamm auf Verringerung der Blendwirkung klagte.

Gimme shelter

Grundlegendes Problem bei der Bewertung des Falles war, dass es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Lichtreflexe gibt. Ein offenkundiger Missstand, der vor allem in Deutschland verblüfft. Das machte also eine Ortsbegehung erforderlich, bei der über die tatsächliche Auswirkung der Dachziegel entschieden werden sollte.

Bei diesem Termin verschaffte man sich einen persönlichen Eindruck und kam letztlich zu dem Schluss, dass das Zusammenspiel von Blendwirkung, Intensität des Lichtreflex und der sich daraus ergebenen Auswirkung für die Nutzung des betroffenen Grundstücks den Austausch aller hochglänzenden Ziegel notwendig macht.

Nun steht nur noch zu hoffen, dass sich der Beklagte die Eigenschaft seiner nun verschwundenen Ziegel selbst zu eigen macht und sich in Zukunft mehr mit Reflektion befasst. Oder, um mit Hendrix zu enden, „Then I take my spirit and I smash my mirrors. And now the whole world is here for me to see“.

Urteil vom 9. Juli 2019, Az.: 24 U 27/18

Bild: Didgeman (Pixabay, Pixabay License)

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