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SKD Frankfurt: Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs – Steuern sparen bei Reisekosten

28.04.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: none.

Geld zurück nur bei rein beruflichen Dienstreisen? Ein neues BFH-Urteil ermöglicht erstmals Steuereinsparungen bei Dienstreisen, die nicht rein beruflich sind, sondern auch private Motive enthalten. Allerdings gilt es wichtige Details zu beachten.

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Die Verbindung von Dienstreisen mit privaten Interessen während, vor, oder im Anschluss an die Reise sorgte bisher bei den Finanzämtern für Probleme bei der Erstattung von Reisekosten. Grund ist, dass zu viele private Aktivitäten den eigentlichen Grund der Reise in den Schatten stellen und somit sehr suspekt wirken. Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gewährt nun einen größeren Spielraum für gemischt veranlasste Reisen, was durchaus sinnvoll erscheint.

„Um von der neuen Regelung profitieren zu können, bedarf es allerdings einer genauen Buchführung durch Angestellte, Freiberufler und Unternehmer, welche eine klare Trennung der privaten und beruflichen Aufwände ermöglicht“, kommentiert Steuerexpertin Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH in Frankfurt am Main.

Mit einer akkuraten Aufstellung ist es dann möglich, Reisekosten, welche aufgrund von Fortbildungsveranstaltungen, Besprechungsterminen, Fachtagungen, Seminaren oder auch Sprachreisen anfallen, anteilig abzusetzen.

Fauser begrüßt das Urteil des BFH als hilfreiche Unterstützung beim Steuern sparen. Eine noch effektivere Maßnahme, um gezielt Steuern einzusparen und diese sogar noch für die eigene Vermögensbildung und Altersvorsorge arbeiten zu lassen, bieten steueroptimierte Kapitalanlagen.

In der heutigen Zeit kommt der privaten Vorsorge eine immer größere Bedeutung zu“, so Monika Fauser. Sie ergänzt: „Steuerersparnis bei den Reisekosten ist dabei nur ein Aspekt, doch mit steueroptimierten Kapitalanlagen lassen sich langfristiger und nachhaltiger Steuern sparen."


openPR / Andreas Runkel, ROESSLER PR
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