02.06.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS.
Ein solches Vorhaben zu verwirklichen, ist nach wie vor gut möglich. Die LBS Bayern erklärt, worauf man dabei besonders achten sollte.
Sind die Bedingungen für Immobilienfinanzierungen jetzt strenger?
Nein, es gilt genauso wie vor der Corona-Pandemie: Damit eine Finanzierung solide ist, müssen die monatlichen Raten für Kunden langfristig tragbar sein – auch bei möglichen Veränderungen wie der Geburt eines Kindes oder dem Eintritt in den Ruhestand, so die LBS Bayern. Dies wird mit verschiedenen Modellrechnungen geprüft. In der Regel sollte auch ein Anteil Eigenkapital eingebracht werden können. Sinnvoll ist es, zunächst mit einem Berater zu klären, welche Finanzierungssumme realistisch ist, und dann die Suche nach einem geeigneten Objekt zu beginnen.
Die derzeit historisch niedrigen Zinsen erleichtern die Finanzierung. Einen Anhaltspunkt dafür, wie viel Immobilie man sich leisten kann und wie die passende Finanzierung aussehen kann, gibt der kostenlose Immobilienrechner der LBS im Internet unter www.lbs.de/finanzieren. Eine individuelle Finanzierungslösung berechnen die Berater von LBS und Sparkassen.
Können Objektbesichtigungen und Notartermine zurzeit stattfinden?
Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Besichtigungen kaum möglich. Inzwischen ist das aber schon der Fall – solange nicht neue Beschränkungen in der jeweiligen Region dies verhindern. Dies gilt ebenso für Notartermine, die grundsätzlich wieder wahrgenommen werden können. Es sind also weiterhin Immobilienkäufe und -verkäufe möglich. Die Makler von Sparkassen und LBS in Bayern konnten trotz der Einschränkungen im April rund 600 Miet- und Kaufobjekte vermitteln.
Wie werden sich die Immobilienpreise in Folge der Corona-Pandemie entwickeln?
Die Immobilien-Experten der LBS gehen davon aus, dass das Interesse an Wohnimmobilien in Bayern auch künftig groß bleibt. Inwieweit sich die Corona-Pandemie auf die Preise auswirkt, wird vor allem davon abhängen, wie lange größere Einschränkungen des wirtschaftlichen und privaten Lebens bestehen und wie schnell sich der Arbeitsmarkt erholt.
Gibt es noch die staatliche Eigenheimförderung?
Ja, es ist vorgesehen, dass Baukindergeld vom Bund und Freistaat beantragt werden kann, wenn der Kaufvertrag für die Immobilie spätestens am 31.12.2020 unterzeichnet wurde oder bis dahin die Baugenehmigung erhalten worden ist. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Einzug gestellt werden. Eine Antragstellung ist bis maximal 31.12.2023 möglich. Aber es gibt keine Garantie auf die Förderung. Wären die dafür vorgesehenen Mittel vorzeitig aufgebraucht, könnte es auch vor diesen Stichtagen keine Förderung mehr geben. Die bayerische Eigenheimzulage kann beantragt werden, wenn der Kaufvertrag nach dem 30.6.2018 unterzeichnet wurde oder die Baugenehmigung erhalten wurde und das Objekt bereits bezogen wurde. Der Antrag muss bis spätestens 31.12.2020 erfolgen.
Wie kann ich die Zeit optimal nutzen, wenn ich zunächst mit dem Eigenheimerwerb abwarten möchte?
Immer häufiger ist das Eigenkapital eine Hürde bei der Immobilienfinanzierung. Denn während dank der niedrigen Zinsen die monatliche Rate für eine Finanzierung oft darstellbar ist, erschweren diese das Ansparen. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig mit dem Aufbau von Eigenkapital zu beginnen. Als Sparanreiz gibt es beim Bausparen die Wohnungsbauprämie. Diese wird zum Jahreswechsel spürbar verbessert. Der Fördersatz und die Einkommensgrenze, bis zu der der staatliche Zuschuss gewährt wird, steigen dann deutlich. Auch wer jetzt einen Bausparvertrag abschließt, kann ab 2021 von der verbesserten Förderung profitieren, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Auch die Wohnriester-Förderung kann eine wertvolle Unterstützung sein, wenn Geld für die Altersvorsorge mit einem Eigenheim angespart wird. Zusätzlich kann ein Bausparvertrag das heutige, extrem niedrige Zinsniveau für eine Finanzierung in einigen Jahren sichern.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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