02.09.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland.
Beim Renovieren achtet nur jede Zweite auf die Umweltverträglichkeit verwendeter Baustoffe, ein Viertel der Wohneigentümer beachtet dieses Kriterium beim Einsatz von Baustoffen weniger oder sogar gar nicht. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von TÜV Rheinland. Das Problem: Schadstoffbelastungen in Innenräumen gehen häufig auf Bauprodukte zurück – und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder sogar dauerhaften Erkrankungen führen.
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Wer seine Wohnung oder sein Haus renovieren möchte, sollte daher schadstoffarme Produkte wählen. Dr. Walter Dormagen, Schadstoffexperte bei TÜV Rheinland. „In Baustoffen wie Lacken, Farben oder Teppichen sind häufig Weichmacher oder Lösungsmittel enthalten, die Schadstoffe ausdünsten“, erklärt der Fachmann. „Bei unseren Untersuchungen auf Schadstoffbelastungen in Gebäuden stellen wir regelmäßig fest, dass Bauprodukte eine Hauptquelle für Luftverunreinigungen sind.“ Es lohne sich, die Produktangaben genau zu prüfen und sich zu Eigenschaften der Baustoffe beraten zu lassen.
Mögliche Beeinträchtigungen der Raumluft durch Ausdünstungen fallen umso mehr ins Gewicht, weil Menschen einen Großteil ihres Lebens in Innenräumen verbringen. Studien gehen von rund 20 Stunden täglich aus. Auffällig in der repräsentativen Umfrage zum Thema unter insgesamt 2.500 Wohneigentümerinnen und -eigentümern: 56 Prozent der Menschen ab 50 Jahre achten auf die Umweltverträglichkeit der Baustoffe, aber nur 24 Prozent der jüngeren Menschen unter 30 Jahren. „Möglicherweise verbinden jüngere Menschen schadstoffarme Produkte mit einem höheren Preis oder achten generell weniger auf ihre Gesundheit“, sagt Walter Dormagen. Der Fachmann gibt jedoch zu bedenken: „Weil wir so viel Zeit in Gebäuden verbringen, lohnt sich gerade bei Baustoffen der Blick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen und damit geringere Schadstoffausdünstungen.“
Weitere Informationen über gesünderes Bauen und die entsprechenden Dienstleistungen finden Sie bei TÜV Rheinland.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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