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Verbesserte Wohnungsbauprämie stärkt Wohneigentumsbildung

03.12.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: LBS.

Die Landesbausparkassen begrüßen die heute im Zuge der Billigung des „Steuerpakets“ vom Bundesrat mitbeschlossenen Verbesserungen bei der Wohnungsbauprämie. Dank spürbar angehobener Einkommensgrenzen erreicht die Sparförderung künftig wieder breite Schichten der Bevölkerung.

Der auf 10 Prozent aufgestockte Fördersatz sowie höhere förderfähige Sparleistungen tragen zur Stärkung der Eigenkapitalbildung für den Wohneigentumserwerb bei. Die Verbesserungen gelten für alle Sparleistungen ab Januar 2021, also auch für schon bestehende Bausparverträge.

„Die verbesserte Wohnungsbauprämie ist ein wichtiges Signal, dass die Politik am bewährten und soliden Wohnungsbaufinanzierungssystem in Deutschland festhalten will“, kommentierte Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, die Änderungen des Wohnungsbau-Prämiengesetzes. Ohne eine solide Eigenkapitalbasis ist für die allermeisten Menschen der Traum von den eigenen vier Wänden nicht realisierbar. Viele potenzielle Erwerber stünden derzeit vor einem Dilemma: Zwar seien die Finanzierungskosten niedrig, wegen der vielerorts rasant gestiegenen Immobilienpreise reiche das Eigenkapital aber häufig nicht aus, um die Anforderungen der Kreditinstitute an eine auf Dauer tragfähige Finanzierung zu stemmen. Auch für das in der Regel wichtige Ziel von Bauherren und Käufern, die finanzierte Immobilie vor Eintritt in den Ruhestand abbezahlt zu haben, ist ein möglichst hoher Anteil an Eigenkapital wichtig.

Die jetzt beschlossenen Verbesserungen der Wohnungsbauprämie, die bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart waren, sind die Grundlage für künftige Erfolge bei der Bildung von Wohneigentum. Neben dem Baukindergeld, das akut hilft, hat die Große Koalition mit den Verbesserungen der Wohnungsbauprämie nun eine weitere wichtige Maßnahme zur Stärkung der Wohneigentumsbildung umgesetzt.

Zum 1. Januar 2021 werden folgende Neuerungen in Kraft treten:

  • Erhöhung der Einkommensgrenzen von 25.600 bzw. 51.200 Euro auf 35.000 bzw. 70.000 Euro
  • Erhöhung des Prämiensatzes von 8,8 Prozent auf 10 Prozent
  • Erhöhung der förderfähigen Einzahlungen von 512 bzw. 1.024 Euro auf 700 bzw. 1.400 Euro.
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