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Dashöfer

Vermieter muss weder selbst modernisieren, noch Mieterinvestitionen erlauben

24.01.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Mieterbund.

Mieterbund kritisiert BGH-Entscheidung

„Mit diesem Urteil wird das Kräfteverhältnis zwischen Mieter und Vermieter klar aufgezeigt. Geht es um energetische Modernisierungen, entscheidet ganz allein der Vermieter, ob, wann und was im Haus oder in der Wohnung saniert wird. Entscheidend sind die finanziellen Interessen des Vermieters, bis hin zur Grenze des Rechtsmissbrauchs“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 10/11).

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Drei Zimmer der Mietwohnung in mittlerweile attraktiver Wohnlage in Berlin waren mit Kachelöfen ausgestattet, ein weiteres Zimmer und die Toilette waren gar nicht beheizbar. Im Bad gab es eine Elektroheizung und in der Küche ein Außenwandheizgerät. Die Bitte der Mieter, der Vermieter möge eine Gasetagenheizung einbauen, lehnte dieser ab. Auch dem Vorschlag der Mieter, auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung einzubauen, und zwar mit den Handwerkern, die auch sonst im Haus für den Eigentümer arbeiten, stimmte der Vermieter nicht zu. Seine Begründung: Er modernisiere erst, wenn die Mieter ausgezogen seien. Dann baue er eine Gasetagenheizung ein, und dann könne er auch deutlich höhere Mieten fordern als jetzt.

Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter Recht. Er sei weder zur Modernisierung der Wohnung verpflichtet, noch müsse er die Zustimmung zu einer Mietermodernisierung geben, auch dann nicht, wenn die Mieter alle Kosten selbst übernehmen wollten. Das Vermieterinteresse, den Zeitpunkt der Investitionen selbst zu bestimmen und bei einer späteren Neuvermietung angesichts der zwischenzeitlich gestiegenen Attraktivität der Wohnlage eine deutlich höhere Miete zu erzielen, sei legitim und somit nicht rechtsmissbräuchlich.

Siebenkotten: „Die Entscheidung ist problematisch. Vermietern wird die Möglichkeit eröffnet, langjährigen Mietern das Leben in der unmodernisierten Wohnung zu verleiden. Ziel ist es oft, die alten Mieter mit relativ günstigen Mieten zur Kündigung zu bewegen, um dann an neue Mieter teurer weitervermieten zu können. Damit wird dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet.“

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