29.05.2020 — . Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Aufgrund der deutlichen Zunahme von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit können Mieter und Eigentümer von Wohnimmobilien schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Schließlich machen Wohnkosten, also fixe Mietzahlungen (bei Mietern) bzw. Zins- und Tilgungszahlungen (bei Eigentümern) sowie Nebenkosten wie Strom und Heizung, den mit Abstand höchsten – und in Zeiten der Krise sogar steigenden – Anteil der monatlichen Ausgaben von Haushalten aus. Diejenigen rund 10 Millionen Haushalte, die über keine finanziellen Rücklagen verfügen, leiden besonders unter den Folgen von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit
Die Ergebnisse der SVRV-Studie „Corona-Pandemie: Auch ein Stresstest für den Wohnungsmarkt“ zeigen, dass Mieterhaushalte ohne Rücklagen im Schnitt ab einem Verlust des Haushaltseinkommens von 100 Euro pro Monat finanziell durch Wohnkosten überlastet bzw. ab einem Verlust von 400 Euro sogar stark überlastet werden. Auch Eigentümerhaushalte ohne Rücklagen sind betroffen: Hier tritt eine Überlastung ab 450 Euro Verlust ein. Selbst diejenigen Mieterhaushalte, die über finanzielle Rücklagen verfügen, sind ab einem Verlust von 400 Euro überlastet. Haushalte in Großstädten sowie in kleineren Stadt- und Gemeindetypen sind im Ergebnis gleichermaßen bedroht. Wie viele der Haushalte am Ende durch Corona in eine Überlastungssituation kommen werden, ist freilich im Moment noch nicht absehbar.
Prof. Gert G. Wagner, Mitglied des SVRV und federführender Autor der Studie erklärt dazu:
„Dass Deutschland die Pandemie aus medizinischer Sicht gut in den Griff bekommen hat, heißt nicht, dass die Krise überwunden wäre. Denn neben der Gesundheit sind auch andere Lebensbereiche betroffen; und die leiden auch in Deutschland unter der weltweiten Wirtschaftskrise, die die Pandemie verursacht und die nicht mal eben so überwunden werden wird.
Mit dem „Stresstest Wohnungsmarkt“ wollen wir darauf hinweisen, dass nicht nur die Wirtschaft Probleme hat, die mit Milliardenbeträgen bekämpft werden müssen, sondern es muss gegebenenfalls auch Geld in die Hand genommen werden, um den Menschen im Alltag zu helfen. Da man seine Wohnkosten nicht von heute auf morgen senken kann, muss die Entwicklung besonders sorgfältig beobachtet werden.“
Dr. Margaretha Sudhof, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
"Die Corona-Krise betrifft nicht nur unsere Gesundheit, sondern hat für viele auch erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge. Angesichts steigender Zahlen von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit machen sich viele Menschen Sorgen, ob sie ihr Zuhause in den nächsten Monaten weiterhin bezahlen können. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dafür sorgen sollen, dass Mieterinnen und Mieter wegen vorübergehender finanzieller Schwierigkeiten nicht ihr Zuhause verlieren. Auch die weiteren Auswirkungen der Krise im Bereich des Wohnens werden wir genau beobachten.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat den Wohnungsmarkt nun aus Anlass der Corona-Pandemie einem so genannten Stresstest unterzogen, um seine Krisenfestigkeit zu überprüfen. Damit liefert er uns wertvolle Hinweise zur richtigen Zeit."
In Anbetracht wenig optimistischer gesamtwirtschaftlicher Prognosen ist nicht von einer schnellen Erholung der finanziellen Situation von Haushalten auszugehen. Da eine über mehrere Monate hinweg anhaltende Wohnkostenüberlastung häufig eine Quelle für die Ver- und Überschuldung von Haushalten darstellt, sollte die Bundesregierung diese Entwicklung im Blick behalten und, wenn nötig, weitere geeignete Maßnahmen zum Schutze von Mietern und Eigentümern prüfen.
Der Policy Brief „Corona-Pandemie: Auch ein Stresstest für den Wohnungsmarkt“ ist hier abrufbar.
Der national wie international etablierte Indikator zur Messung der finanziellen Belastung bzw. Überlastung eines Haushalts durch Wohnkosten ist die sogenannte Wohnkostenbelastungsquote. Die Wohnkostenbelastungsquote entspricht dem Quotienten von Wohnkosten und Nettoeinkommen eines Haushalts. Die Wohnkosten wurden für die Untersuchung entsprechend der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamts aggregiert: Diese umfassen Mieten (bei Mietern) bzw. Hypothekenzinsen und Tilgungsraten (bei Eigentümern), Wasser- und Abwasser-, Energie und Heizkosten, Versicherungsbeiträge (bei Eigentümern; bei Mietern, falls diese die Kosten tragen) sowie sonstige Wohnkosten.
Die Berechnungsgrundlage der vorliegenden Studie bildet das Soziooekonomische Panel (SOEP), eine repräsentative Längsschnittbefragung von Personen in Privathaushalten in Deutschland. Die Befragungen finden jährlich statt, um Veränderungen der zugrundeliegenden Population beschreiben zu können. Aktuell umfasst das SOEP über 30.000 Befragungspersonen. Es stellt detaillierte Informationen über die Befragten aus den verschiedensten Lebensbereichen zur Verfügung, unter anderem aus dem Bereich des Arbeitsmarktes und der Einkommen und bettet diese in den jeweiligen Haushaltskontext ein.
Vor Beginn der Corona-Krise betrug die Wohnkostenbelastungsquote im Mittel noch 26 Prozent. Bei einer Überschreitung des kritischen Werts von 40 Prozent gilt ein Haushalt als finanziell durch Wohnkosten überlastet. Basierend auf den Daten des SOEP wurden im Rahmen der Untersuchung Einkommensschocks simuliert, wie sie seit Beginn der Corona-Krise Haushalte bspw. als Folge von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit treffen. Für die hier simulierten Einkommensschocks wurde die aktuellste SOEP-Erhebungswelle aus dem Jahr 2018 herangezogen. Der Analyserahmen wird von Privathaushalten gebildet, die entweder über eine selbstgenutzte Immobilie verfügen oder zur Miete wohnen. Hochgerechnet entspricht die resultierende (Ziel-) Population im Datensatz etwa 25,4 Millionen Haushalten in 2018.
Ausgehend davon wurde allen Haushalten in der Zielpopulation ein Teil ihres Einkommens in einem Intervall von 100 bis 500 Euro „abgezogen“ (relativ zum im Jahr 2018 gemessenen Ausgangsniveau des Einkommens) und dann die daraus resultierende Wohnkostenbelastungsquote je Haushalt errechnet. Die Daten wurden daraufhin aggregiert und für eine Analyse unterschiedlicher Haushaltstypen benutzt.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?