Ausgabe 28/2010: »Heizkostenabrechnung: Genauigkeit statt Einfachheit«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
viele Vermieter nehmen es mit der neuen Heizkostenverordnung nicht so genau. Der Einfachheit halber wird alles nach der Wohnfläche abgerechnet. Oder es wird gar nicht erst abgerechnet, weil eine Warmmiete vereinbart wurde. Aber Vorsicht: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Vereinbarung längst unwirksam.
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