Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau B. zahlt noch heute ab - zum zweiten Mal bringt sie alle Kosten für ihr Haus - bzw. ehemaliges Haus auf. Kurz nach der Hochzeit mit Helmut B. bauten sie das Haus ihrer Eltern um. Ins Grundbuch ließ sie vorerst nur ihren Mann eintragen - vielleicht aus Liebe, aus Bequemlichkeit - eigentlich wollte sie sich später noch nachtragen lassen.
Dieser Vertrauensbeweis kostete Frau B. das Haus, welches sie von ihren Eltern erbte. Es kam zur Scheidung. Helmut B. verlangte das Haus - schließlich war er im Grundbuch als Besitzer eingetragen. Frau B. wollte im Haus ihrer Eltern wohnen bleiben und musste ihrem Ex-Mann das Haus abkaufen.
Das Grundbuchrecht sollte man niemals auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich intensiv damit auseinandersetzen.
In unserem Seminar zeigen wir Ihnen welche eingetragenen Rechte sich aus dem Grundbuchrecht ergeben und was sie beim Kaufvertrag beachten müssen:
Praxisfragen im Überblick
Viel Spass beim Lesen wuenscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion