Sehr geehrte Damen und Herren,
Brigitte M. konnte vor einem Jahr ihr Glück kaum fassen. Die distanzierte und "kühle" Tante Barbara vererbte ihr aus heiterem Himmel ein Haus mit drei Mietparteien in Süddeutschland. Die Verantwortung sollte Brigitte M. sofort übernehmen. Einen Tag auf den anderen war Brigitte M. eine Vermieterin. Ein Jahr ging alles gut - ihre Mieter waren höflich und zurückhaltend - genauso wie Brigitte M. Dann kam der Tag der Betriebskostenabrechnung. Die Mieter waren mißtrauisch, studierten ihre Betriebskostenabrechnung und schrieben die erste Beschwerde: "Fehler in der Abrechnung!"
Brigitte M. hat alles so abgerechnet wie immer, aber seit letzem Jahr gibt es weitreichende Veränderungen, die es bei der Abrechnung von Betriebskosten zu berücksichtigen gilt! Jetzt muss Brigitte M. die Fehler ausmerzen und das Vertrauen der Mieter zurückgewinnen. Und das ist gar nicht so einfach. Die nächste Beschwerde lag schon einige Tage später in ihrem Briefkasten. Natürlich haben die Mieter auch mit den anderen im Haus über die Abrechnung gesprochen.
Damit das Vermieter-Mieter-Verhältnis jede Belastungsprobe standhält, informieren Sie sich:
Die häufigsten Abrechnungsfehler und was Sie dagegen tun können
Viel Spass beim Lesen wuenscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion