Ausgabe 11/2019: »Das müssen Sie bei der Betriebskostenabrechnung beachten!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
es gibt Dinge, die verändern sich nie – und dann gibt es die Betriebskostenabrechnung. Denn mangels gesetzlicher Vorschriften ist Betriebskostenrecht fast ausschließlich Richterrecht. Und das bedeutet: Jedes neue Urteil verändert die Betriebskostenabrechnung ständig!
Umso wichtiger ist es für Sie, stets up to date zu bleiben und über die aktuelle Rechtsprechung Bescheid zu wissen. Nur so können Sie effizient arbeiten und sich darüber hinaus gewiss sein, auf der rechtssicheren Seite zu stehen.
Damit Sie künftig also nicht wertvolle Zeit mit dem Korrigieren von Fehlern vergeuden, besuchen Sie unser Praxisseminar „Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum“ und erfahren Sie alles zu aktuellen Urteilen, Betriebskostenposten und Fristen. Danach sind Sie garantiert wieder auf dem neuesten Stand!
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Die häufigsten Abrechnungsfehler und was Sie dagegen tun können
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✔ Up to date: Informieren Sie sich über praxisrelevante Mietrechtsurteile ✔ Streitthema: Wie sind "Sonstige Betriebskosten" zu berücksichtigen? ✔ Mietpreisbremse: Beachten Sie ihre Auswirkung auf die Abrechnung ✔ Neues Mess- und Eichgesetz: Erfahren Sie, worauf Sie jetzt achten müssen |
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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