Ausgabe 03/2020: »Fehler in der Betriebskostenabrechnung ...«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie sich beruflich schon einmal mit Betriebskosten beschäftigen mussten, werden Sie wissen: Betriebskostenrecht ist Richterrecht. Das bedeutet, dass es jedes Jahr neue Urteile gibt, die die Abrechnung dauernd verändern.
Hier ist es unumgänglich, mit der Zeit zu gehen und sich auf dem neuesten Stand zu halten. Denn durch die vielen Urteile ergeben sich auch automatisch neue Stolperfallen und Abrechnungsfehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten.
Was Sie gegen diese Fehler tun können, welche Anforderungen Sie im Rahmen der Betriebskosten zu erfüllen haben und wie Sie auch in Zukunft sicher abrechnen und umlegen, lernen Sie daher in unserem Praxisseminar "Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum"!
Übrigens: Um den Jahresbeginn zu feiern, gibt es in diesem Newsletter eine kleine Besonderheit. Statt der gewohnten Rubriken zeigen wir Ihnen in dieser Ausgabe das Best-of der beliebtesten Artikel des vergangenen Jahres. Damit wünschen wir Ihnen gute Unterhaltung!
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✔ Was sind die häufigsten Abrechnungsfehler? ✔ Was können Sie dagegen tun? ✔ Rechnen Sie Ihre Betriebskosten auch in Zukunft richtig ab! |
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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