29.04.2022 — Von
. Quelle:Auch die Bibliothek haftet gegenüber dem Benutzer. Eine Haf- tung tritt ein, wenn sie schuldhaft beim Benutzer einen Schaden verursacht. Dies kann bei dem Abhandenkommen von Bekleidungsstücken und Taschen vorliegen, wenn die Bibliothek die Abgabe verlangt. Wird die Abgabe verlangt, kann die Bibliothek sich nicht durch Hinweisschilder „Die Bibliothek haftet nicht für Mäntel und Taschen“ von der Haftung freisprechen. Erlaubt wäre aber „Für Wertsachen wird nicht gehaftet“, weil es ohne [...]
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