06.09.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Bitcoin und Ethereum machen ca. 65 % der Marktkapitalisierung aller Kryptowährungen aus. Seit Dezember 2017 wird der Bitcoin nicht mehr nur an Kryptomärkten im Netz gehandelt, sondern auch an einer der größten Börsen der Welt, der Chicago Mercantile Exchange.
Einst die Heimat des Krypto-Minings, sind Kryptowährungen seit dem 24. September 2021 in China verboten. Das Verbot soll Betrug und Geldwäsche unterbinden und die Treibhausgase reduzieren, die durch exzessives Krypto-Mining entstanden sind.
Die als MiCA (Markets in Crypto Assets) bezeichnete EU-Richtlinie sieht u. a. eine strengere Kontrolle des Stablecoins vor. Demnach müssen diese immer mit einem 1 zu 1 Vermögen besichert sein. Außerdem sollen Kryptofirmen in Zukunft eine Umweltbilanz offenlegen müssen. Von der Richtlinie verspricht sich die EU eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche. NFTs sind von der Richtlinie bisher ausgenommen.
Was nicht vernachlässigt werden darf sind die steuerlichen Aspekte des digitalen Geldverdienens. Kryptowährungen stellen einen wirtschaftlichen Vorteil dar und sind somit zu versteuern – virtuelles Geld, reale Steuern. Es gelten hier die steuerlichen Regelungen, wie sie auch bei realen Währungen greifen.
In Zukunft könnte es möglich sein Kryptowährungen nicht nur als Zahlungsmittel, sondern auch als Wertspeicher zu nutzen. Mit sogenannten Smart-Contracts könnte eine Krypto-Einheit an Bedingungen gebunden werden wie z. B.: Wenn Song X abgespielt wird, dann tätige eine Überweisung an Künstler Y.
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