29.09.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Betriebliche Gesundheitsförderung: Bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei vom ChefSeit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist der Schutz der Gesundheit noch mehr zu einem der wichtigsten Themen geworden – auch für Arbeitgeber. Unterstützt werden sie dabei von Krankenkassen, die verschiedene Gesundheitskurse für Arbeitnehmer anbieten. Und von der Finanzverwaltung, die seit 1. Januar 2020 Arbeitgeberzuschüsse von bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei anerkennt. Betriebliche Gesundheitsförderung nennt sich dieses Prinzip.
Folgende Bedingungen sind an die steuer- und sozialversicherungsfreie betriebliche Gesundheitsförderung geknüpft – erste Bedingung: Der Arbeitgeber überweist dem Mitarbeitenden die Zuschüsse zusätzlich zum Arbeitslohn.
Die zweite Bedingung ist, dass Mitarbeitende nur Zuschüsse für Kurse erhalten, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern. Dazu gehören:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht den Mitarbeitenden ein Freibetrag von bis zu 600 Euro pro Jahr zu. Erhält ein Mitarbeitender mehr Geld von seinem Arbeitgeber, muss er nur den Teil der Zuschüsse versteuern, der über dem Freibetrag liegt. Beispiel: Zahlt der Arbeitgeber 650 Euro für die Gesundheitsförderung, werden nur auf 50 Euro Steuern fällig.
In großen Firmen fanden Kurse zur Gesundheitsförderung vor Ausbruch der Corona-Pandemie häufig im eigenen Gebäude statt. Unter Wahrung der aktuell geltenden Abstands- und Hygiene-Regeln ist das prinzipiell auch jetzt wieder möglich. Der Arbeitgeber übernimmt dann die Kosten direkt. Steuerlich gesehen erhalten Mitarbeitende eine Sachleistung – und genau wie bei der Geldleistung gilt: Die Gesundheitsförderung ist bis zu 600 Euro steuerfrei. Und alles, was darüber liegt, muss versteuert werden.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat aufgelistet, welche Kosten und Maßnahmen nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung zählen und deshalb keine Steuererleichterung bringen:
Auf den Internetseiten der Krankenkassen finden Interessierte die förderfähigen Kursangebote in ihrer Region.
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