31.01.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ifo Institut.
Selbst die Befürworter begründeten die Weiterführung nicht mehr mit den Kosten der Wiedervereinigung, sondern mit dem Wunsch, Einkommensumverteilung zu betreiben. „Das ist legitim, aber nicht die Funktion des Solidaritätszuschlags.“
Letztlich handele es sich um eine Machtfrage. „Denjenigen, die den Soli ganz abschaffen wollen, fehlt schlicht die Parlamentsmehrheit für diese Entscheidung. Man kann daraus lernen, dass politische Ankündigungen, eine Steuer werde nur vorübergehend erhoben, nicht glaubwürdig sind“, fügte Fuest hinzu.
Der Soli könne auch nicht zukunftsfest gemacht werden, sagte er weiter. „Die deutsche Finanzverfassung sieht keinen dauerhaften Zuschlag des Bundes zur Einkommensteuer vor. Wenn die Politik die Umverteilung durch den Solidaritätszuschlag dauerhaft beibehalten wollte, müsste sie ihn abschaffen und durch eine entsprechende Erhöhung der allgemeinen Einkommensteuer ersetzen. Allerdings würde dann ein Teil der Einnahmen an die Bundesländer und die Gemeinden fließen. Auch dafür fehlt derzeit eine parlamentarische Mehrheit.“
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