11.01.2023 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Auslandsreisekostentabelle enthält die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen für eintägige und mehrtägige Dienstreisen sowie die Pauschbeträge für Übernachtungskosten.
Die neuen Werte gelten erst für Reisetage ab dem 01.01.23. Bitte beachten Sie, dass bei Auslandsreisen, die bis zum 31.12.22 durchgeführt worden sind, die alten Werte zugrunde zu legen sind, auch wenn die Reisekostenabrechnung erst im neuen Jahr durchgeführt wird.
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten können nur vom Arbeitgeber im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung erstattet werden. Eine Geltendmachung im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist nicht möglich. Dies gilt auch für Gewerbetreibende und Selbständige. Im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung können keine Pauschbeträge steuerlich geltend machen, sondern lediglich die tatsächlichen Aufwendungen gemäß Belegnachweis.
Bitte beachten Sie, dass Arbeitnehmern die Pauschbeträge für Übernachtungskosten nur dann steuerfrei erstattet werden dürfen, wenn den Arbeitnehmern keine kostenlosen Übernachtungsmöglichkeiten, z. B. vom Arbeitgeber oder einem Geschäftsfreund des Arbeitgebers, bereitgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, die gelegentlich von Geschäftsfreunden auf Auslandsdienstreisen eingeladen werden.
Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Länder gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tage mit 24 Stunden Abwesenheit) im Hinblick auf § 9 Absatz 4a Satz 5 2. Halbsatz EStG insbesondere Folgendes:
Bitte beachten Sie auch das BMF-Schreiben vom 25.11.20 zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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Bild: Daria Shevtsova (Pexels, Pexels Lizenz)