08.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
"Entspann dich, Deutschland". So überschrieb die Techniker Krankenkasse ihre Stressstudie aus dem Jahr 2021. Der Titel war mit Bedacht gewählt: Zwei von drei Menschen hatten nach der Corona-Pandemie angegeben, "mindestens manchmal" gestresst zu sein, mehr als ein Viertel sogar häufig. Eine Auszeit vom Job erscheint da verlockender denn je. Doch wie plant man ein Sabbatical am besten? Und wie lässt sich die Auszeit finanzieren?
Schritt eins: Überzeugungsarbeit leisten
Zunächst die schlechte Nachricht: Anders als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine befristete Auszeit von ihrem Job. Sie müssen also ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber von der Idee überzeugen.
Dafür gibt es allerdings gute Argumente: Zum einen haben verantwortungsvolle Vorgesetzte ein Interesse daran, ihre Teammitglieder nicht zu überlasten. Eine längere Auszeit kann außerdem ungeahnte neue Energien freisetzen. Und sie spart dem Unternehmen eine Menge Geld. Denn ganz gleich, für welche Gestaltung die Beteiligten sich entscheiden: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen in jedem Fall weniger Gehalt – und damit auch weniger Sozialabgaben.
Schritt zwei: Liquidität sichern – und Steuern sparen
Dass die Chefin oder der Chef finanziell profitiert, heißt jedoch nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb massive Nachteile davontragen oder ihr Sabbatical komplett aus Ersparnissen finanzieren müssten. Im Gegenteil: Wer geschickt verhandelt, kann sich auch während seiner Auszeit ein konstantes Einkommen sichern – und sogar noch Steuern sparen.
Eine beliebte Variante ist zum Beispiel ein befristeter Lohnverzicht im Vorfeld des Sabbaticals. Der oder die Beschäftigte arbeitet dafür in den Monaten vor der geplanten Pause weiter in Vollzeit, bekommt aber nur einen Teil des Gehaltes überwiesen. Den überschießenden Betrag parkt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auf einem Zeitwertkonto. So entsteht ein Guthaben, mit dem das Unternehmen die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer während der Auszeit bezahlen kann. Die oder der Betreffende erhält also auch im Sabbatical ein Teilzeitgehalt, und das, obwohl sie oder er nun gar nicht mehr arbeitet.
Dieses Modell hat gleich mehrere Vorzüge: Zu einen ist das auf dem Zeitwertkonto eingezahlte Bruttogehalt in der Ansparphase sozialabgaben- und steuerfrei. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Auszahlungen also erst bei Antritt ihres Sabbaticals versteuern. Dann aber sind die Abzüge meist niedriger, da nicht die vollen Bezüge, sondern nur ein Teil des Gehaltes fließt und deshalb auch der Steuersatz niedriger ist.
Ein weiteres Plus: Wer seine Auszeit auf diese Weise gestaltet, bleibt ununterbrochen sozialversichert und profitiert somit auch während des Sabbaticals von den Zuschüssen seiner Arbeitgeberin bzw. seines Arbeitgebers zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Schritt drei: Alternativen prüfen
Stimmt die Personalabteilung der Einrichtung eines Zeitwertkontos nicht zu – einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht –, müssen Interessierte nach anderen Wegen suchen, um ihr Sabbatical zu realisieren. Denkbar ist es zum Beispiel, für die gewünschte Zeit einen Antrag auf unbezahlten Urlaub zu stellen. Doch selbst wenn die Chefin oder der Chef zustimmt, ist diese Variante nicht uneingeschränkt zu empfehlen.
Der Grund: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in einer solchen Gestaltung nicht nur vollständig ohne Gehaltszahlungen auskommen. Sie verlieren auch die Zuschüsse zu ihrem Sozialversicherungsschutz und müssen die Beiträge zur ihrer Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche bezahlen.
Immerhin: Der vollständige Gehaltsverzicht während des Sabbaticals kann auch hier die Steuerlast senken. Denn wer weniger verdient, der zahlt am Ende auch weniger Steuern.
Bild: Tembela Bohle (Pexels, Pexels Lizenz)